„Wieder so ein Fernseher, der vom Verkehr ablenkt“: Bauausschuss verweigert neue Leuchtreklame

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Die leuchtende Werbetafel an der Königsdorfer Straße sorgte immer wieder für Kritik – nun lehnte der Bauausschuss einen Antrag ab, der die Aufstellung zweier Plakatwerbeanlagen vorsah. © sh

Eine aufgestellte Leuchtreklametafel an der Königsdorfer Straße führte im Frühjahr zu heftigen Kontroversen. Nun lehnte der Bauausschuss einen Antrag von zwei weiteren geplanten Plakat-Werbeanlagen ab.

Wolfratshausen - Eine kurz hinter der Shell-Tankstelle an der Königsdorfer Straße aufgestellte Leuchtreklametafel führte bereits im Frühjahr sowohl in sozialen Netzwerken als auch bei politischen Stammtischen zu heftigen Kontoversen. Während die einen diese Werbeform tolerieren, prangerten andere eine „Verschandelung des Ortsbildes“ an und warnten vor einer „gefährlichen Ablenkung im Straßenverkehr“.

Nun lehnte der Bauausschuss einstimmig einen Antrag ab, der die Aufstellung zweier Plakatwerbeanlagen auf einem Grundstück an der Schießstättstraße 2 vorsah. Die Gremiumsmitglieder monierten vor allem die Größe der beiden vier Meter hohen und 3,80 Meter breiten Schilder. Die Ansichtsfläche würde jeweils 9,36 Quadratmeter betragen. Zwar steht das Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Lage an der viel befahrenen Kreuzung vor dem Nantweiner Friedhof bewerteten die Räte dennoch kritisch.

Leuchtreklame in Wolfratshausen: Ablenkung der Verkehrsteilnehmer befürchtet

„Das ist ein sensibler Bereich mit vielen Radfahrern, Fußgängern, Autos und Schwerlastverkehr“, gab Hans-Georg Anders (Grüne) zu bedenken. Ebenso wie die anderen Mandatsträger befürchtete er eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer. „Das wäre wieder so ein Fernseher, der vom Verkehr ablenkt“, befand Richard Kugler (Wolfratshauser Liste) in Anspielung auf die bereits stehende Werbetafel an der Königsdorfer Straße. Renate Tilke (CSU) und der Fraktionssprecher der Bürgervereinigung Josef Praller kritisierten eine Beeinträchtigung des Ortsbilds.

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Dabei entspräche das Projekt den Vorgaben einer bereits 2004 vom Stadtrat beschlossenen Werbeanlagensatzung. In einem weiteren Beschluss empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat eine Neufassung dieser Satzung. Darin werden blendende, blinkende und flackernde Werbeanlagen grundsätzlich für unzulässig erklärt.

Leuchtende Werbereklame: „Können nur ausnahmsweise durch Stadtrat zugelassen werden“

„Dauerhaft wechselnde elektronische Werbeanlagen sowie programmierte Wechselwerbung auf Bildschirmen können nur ausnahmsweise durch den Stadtrat im Gewerbegebiet zugelassen werden“, erklärte Zweiter Bürgermeister und Sitzungsleiter Günther Eibl (CSU).

Gegen die Satzungsänderung stimmte lediglich Ingrid Schnaller (SPD). „Ich finde diese Formulierungen sehr extrem“, gestand die ehemalige Vorsitzende des Werbekreises Wolfratshausen. Ihre Meinung nach dürften moderne und zeitgemäße Werbeformen nicht ausgeschlossen werden, zumal auch die Stadt damit für ihre Angebote werben könnte. Das letzte Wort hat nun am Dienstagabend der Stadtrat. ph

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