Das offizielle Ergebnis der Promillefahrt liegt vor: Katja Krasavice (28, „Boss Bitch“) war laut dem Ergebnis ihrer Blutprobe „absolut fahruntüchtig“. Die "Bild" zitiert Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz (61) so:
„Die im Ergebnis der Untersuchung der am 29. Mai 2025 bei der Beschuldigten erhobenen Blutprobe festgestellte Blutalkoholkonzentration liegt über 1,1 Promille.“
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb entschieden, dass „der Führerschein der Beschuldigten weiterhin sichergestellt“ bleibt.
Außerdem wird gegen die Musikerin wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer ermittelt. Zusätzlich prüft die Staatsanwaltschaft, ob der sogenannte „Alleinraser-Paragraf“ zur Anwendung kommen könnte.
Dies könnte laut dem Dresdner Verkehrsanwalt Klaus Kucklick (67) strafverschärfend wirken:
„Allein für die Alkoholfahrt wäre bereits ein Führerscheinentzug von 12 Monaten möglich. Dazu kommt eine Geldstrafe, hier stehen bis zu zwei Monatsgehälter im Raum.“ Bei Verstoß gegen den Alleinraserparagrafen drohen zudem eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Sprachnachricht kann Rapperin noch mehr Probleme bereiten
Doch die Alkoholfahrt durch Leipzig ist nicht der einzige Vorwurf gegen die gebürtige Tschechin.
Nach dem Vorfall sorgte ein TikTok-Video der Rapperin (3,2 Mio. Follower) für weiteren Wirbel. Darin spielt sie eine WhatsApp-Sprachnachricht ab, in der ein Mann behauptet, bei der Polizeikontrolle dabeigewesen zu sein – und suggeriert, er sei Polizist.
Er wolle sich angeblich auch privat mit Krasavice treffen. Die Polizei Sachsen leitete daraufhin ein Datenschutz-Verfahren von Amts wegen ein, da ein privater Kontakt eines Beamten mit einer Beschuldigten ein schwerwiegender Verstoß wäre.
Katja Krasavice verweigert Mitarbeit
Drei Wochen später konnte laut Polizei jedoch niemand aus den eigenen Reihen als Absender der Nachricht identifiziert werden. Polizeisprecherin Sandra Freitag (36) erklärte auf "Bild"-Anfrage: „Eine weitere Sachverhaltsaufklärung und Identifizierung des Verfassers der Audionachricht ist der Polizei ohne Unterstützung der Frau ‚Katja Krasavice‘ [Anmerkung der Redaktion: bürgerlich heißt die Musikerin Katrin Vogelová] nicht möglich.
Und genau diese würde die Rapperin verweigern. Sie hätte „sich darauf beschränkt, die der Aufklärung des von ihr öffentlich gemachten Sachverhalts dienenden polizeilichen Maßnahmen öffentlich zu kritisieren.“
Auch das kann Konsequenzen haben. „Die Prüfung der Staatsanwaltschaft zu einer möglichen strafrechtlichen Relevanz der veröffentlichten Sprachnachricht ist noch nicht abgeschlossen“, so Oberstaatsanwalt Schulz.
Am Geld sollte es nicht scheitern, allein ein Fan gibt über 200.000 Euro für Katja Krasavice aus.