Instagram und Facebook nutzen private Daten für KI: So können Sie widersprechen
Ohne die Einwilligung seiner Nutzer plant der Konzern Meta, private Daten zum Trainieren einer KI zu verwenden. Dagegen kann aber vorgegangen werden.
Frankfurt – Aktuell sorgt eine Änderung der Richtlinien auf Instagram und Facebook für Aufruhr. Ab Ende Juni sollen private Daten der Nutzer von den sozialen Netzwerken an eine Künstliche Intelligenz (KI) verfüttert werden. Zwar pausierte der Mutterkonzern Meta zuletzt sein Vorhaben in Europa aufgrund von Bedenken von Daten- und Verbraucherschützern. Allerdings lohnt es sich laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) trotzdem, Widerspruch einzulegen.
Private Daten von Instagram und Facebook werden an KI verfüttert: Meta bekommt Abmahnung
Nach eigenen Angaben plante Meta ursprünglich ab dem 26. Juni neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch Inhalte weltweit, „die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden“, zum Trainieren der eigenen KI verwenden. So steht es laut der Verbraucherzentrale NRW in der Erläuterung zum Einsatz generativer KI. Hierbei handelt es dem Konzern zufolge konkret um „Beiträgen, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest“.
Was macht die KI bei Meta?
Konkret handelt es sich bei der KI um sogenannte Generatoren, die mittels Befehl binnen weniger Sekunden Texte, Fotos und Videos erschaffen, also generieren. Bekannte, frei verfügbare Anwendungen sind beispielsweise Chat-GPT, Dall-E oder Copilot. Nun will der Internet-Konzern Meta nachziehen und dafür eine eigene KI entwickeln, die auf Befehle reagiert. Um das umzusetzen, braucht Meta möglichst viele Daten seiner Nutzer zu „Trainingszwecken“.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
Meta beruft sich auf das berechtigte Interesse an der Verwendung der Nutzerinhalte und verweist dabei auf Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die einzige Möglichkeit, gegen das Vorhaben vorzugehen, ist Widerspruch einzulegen. Darum wurde der US-Konzern von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Diese ist der Ansicht, dass Nutzer zunächst zustimmen sollten, bevor ihre privaten Daten auf Instagram und Facebook an die KI verfüttert werden.
Sie wollen Ihre Daten auf Instagram und Facebook schützen? So können Sie widersprechen
Des Weiteren sei der Widerspruch zu kompliziert gestaltet und funktioniere nicht immer, kritisieren die Verbraucherschützer. Meta stellt dafür auf Instagram und Facebook ein Formular namens „Einspruch einlegen“ bereit. Dieses wird aber nur angezeigt, wenn man eingeloggt ist. Darin müssen die Nutzer dann erklären, warum ihre Daten nicht zum Trainieren der KI verwendet werden sollen. Anschließend wird im Einzelfall geprüft, ob die Gründe der Betroffenen ausreichend sind.
So funktioniert es bei Instagram:
- Loggen Sie sich in Ihrem Account ein.
- Rufen Sie die „Einstellungen“ auf.
- Über den Menüpunkt „Info“ gelangen Sie zu den Datenschutzrichtlinien.
- Klicken Sie auf die Verlinkung „Widerspruchsrecht“ im oberen Textfeld.
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So funktioniert es bei Facebook:
- Loggen Sie sich in Ihrem Account ein.
- Rufen Sie die „Einstellungen und Privatsphäre“ auf.
- Über den Menüpunkt „Einstellungen“ gelangen Sie zu den Datenschutzrichtlinien.
- Klicken Sie auf die Verlinkung „Widerspruchsrecht“ im oberen Textfeld.
Daten auf Instagram und Facebook zu Trainingszwecken: Das spricht gegen das Vorhaben von Meta
Damit Meta dem Widerspruch also zustimmt, ist es notwendig, im Textfeld „Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt“, valide Argumente einzubringen. Die Verbraucherzentrale NRW macht hierzu ein paar Vorschläge, unter anderem:
- Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
- Ich habe Angst, dass meine geposteten Daten in falschem Zusammenhang neu veröffentlicht werden.
- Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI.
Betroffene Nutzer berichten den Verbraucherschützern allerdings, dass Meta ihre Widersprüche schon kurz nach dem Absenden des Formulars angenommen haben – ohne dass sie dafür eine lange Begründung liefern mussten. Dennoch soll der Widerspruch nicht immer funktionieren, etwa wegen des fehlenden Zugangs beispielsweise durch einen gehackten Account. In manchen Fällen soll es zudem technische Probleme geben, die den Prozess unnötig verkomplizieren. (cln)