Frührente wird teurer: 2024 lassen sich Abschläge auf die Rente noch vermeiden

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Die Kosten für die Frührente steigen ab 2025. Doch es gibt Möglichkeiten, die Abschläge noch in diesem Jahr zu mildern.

München – Die Vorstellung, vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand zu treten, ist für viele Menschen verlockend. Dies führt jedoch immer wieder zu politischen Debatten, da Deutschland mit einem zunehmenden Mangel an Fachkräften konfrontiert ist. Daher hat sich die Ampel-Koalition bemüht, Anreize für ein längeres Berufsleben zu schaffen. Der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) ging sogar so weit, höhere Abschläge für die Frührente zu fordern, um den vorzeitigen Ruhestand weniger attraktiv zu gestalten.

Früher in Rente gehen: Darum sollten Sie noch 2024 Sonderzahlungen leisten

Es wird jedoch immer Personen geben, die nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten wollen. Wer über 50 Jahre alt ist und plant, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, kann Maßnahmen ergreifen, um die Abschläge zu mildern. Allerdings wird dies ab 2025 teurer, weshalb es ratsam ist, noch in diesem Jahr aktiv zu werden.

Die Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand in Deutschland nach aktuellem Recht sind wie folgt:

  1. Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. In diesem Fall sind keine Abschläge fällig.
  2. Wer mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ebenfalls vorzeitig in Rente gehen. Allerdings werden in diesem Fall Abschläge auf die Rente erhoben: Pro Monat, die eine Person früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Maximal werden 14,4 Prozent abgezogen.
Zwei Rentner unterhalten sich und spielen ein Spiel am Esstisch
Zwei Rentner unterhalten sich und spielen ein Spiel am Esstisch © IMAGO/Uwe Umstätter

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Abschläge zu vermeiden oder zu reduzieren, selbst wenn man nur 35 Beitragsjahre vorweisen kann. Dies ist für Personen über 50 möglich, die bereits wissen, dass sie die Voraussetzungen für eine Frührente erfüllen werden. In solchen Fällen können Betroffene Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten, um einen Ausgleich für die vorzeitige Rente zu schaffen. Die zugrunde liegende Idee ist, dass die Rentenkasse für die längere Zahlung der Altersrenten durch die Frührente teilweise „entschädigt“ wird.

Frührente ohne Abschläge: Sonderzahlungen an die Rentenversicherung machen es möglich

Um eine Sonderzahlung zu leisten, muss zunächst ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. In diesem Antrag erklären die Antragsteller ihre Absicht, eine Frührente in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Bedingungen zu erfüllen. Die DRV teilt dann mit, wie hoch die Sonderzahlung sein müsste, um die Abschläge auszugleichen. Hier ein Beispiel der DRV zur Veranschaulichung:

Michael K. will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent bzw. um 72,00 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden in der zweiten Jahreshälfte 2024 rund 16.600 Euro kosten.

Die Sonderzahlung kann vollständig oder teilweise geleistet werden. Wenn jemand, der die Sonderzahlung geleistet hat, letztendlich doch nicht früher in Rente geht, verliert er nichts – stattdessen erhält er eine höhere Altersrente.

Frührente droht die Abschaffung: Noch 2024 eine Entscheidung treffen kann sich lohnen

Wer bereits jetzt die Bedingungen erfüllt und über eine vorzeitige Rente nachdenkt, sollte noch im Jahr 2024 aktiv werden. Denn ab dem nächsten Jahr wird es teurer, da ein Bestandteil der Formel zur Berechnung der Sonderzahlungen deutlich ansteigt. Die Hauptkomponenten dieser Formel sind der aktuelle Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der Beitragssatz zur Rentenversicherung und der Prozentsatz, um den die Rente aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns voraussichtlich gekürzt wird. Ab 2025 wird der Durchschnittsverdienst der Versicherten laut Bundessozialministerium deutlich von 45.358 Euro auf 50.493 Euro steigen.

Die Kosten für den Ausgleich der Abschläge bei der Frührente werden im neuen Jahr also erheblich steigen. Wie sich dies in der Zukunft entwickeln wird, ist ungewiss. Sollte eine zukünftige Regierung jedoch beschließen, den Abschlag auf die Frührente weiter zu erhöhen, würden auch die Sonderzahlungen entsprechend höher ausfallen müssen. Die Frührente wird also tendenziell teurer – es lohnt sich daher, bereits jetzt über eine Sonderzahlung nachzudenken.

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