„Man kommt sich verarscht vor“: Nein zu Mehrfamilienhaus in Zolling hat wohl Konsequenzen

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In Zolling stellt sich der Gemeinderat gegen den Bau eines Mehrfamlienhauses, weil sich der Antragsteller nicht an den B-Plan hält. © Bayerische Vermessungsverwaltung

Die Gemeinde Zolling bleibt beim Nein für ein geplantes Mehrfamilienhaus. Das dürfte Konsequenzen haben. Denn die Kommune stellt sich gegen das Landratsamt.

Zolling – Bereits im Januar hatte der Gemeinderat Zolling klar gemacht, dass man dem Bau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten am Birkenweg nicht zustimmen werde. Grund: Der geplante Neubau überschreitet die Grundflächenzahl, wenn auch nur gering, um 54 Quadratmeter, was rund neun Prozent des 984 Quadratmeter großen Grundstücks ausmacht. Zur Erklärung: Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Grundfläche eines Grundstücks bebaut oder überbaut werden darf. Auch war das Gremium mit dem Parkplatz-Nachweis der insgesamt 18 Stellplätze nicht einverstanden.

Nun aber hat sich das Landratsamt eingeschaltet und fordert die Gemeinde auf, den Beschluss nochmal zu überprüfen und „die Verweigerung des Einvernehmens zu überdenken“. Denn das Gebäude, so heißt es in dessen Ausführung, würde sich „hinsichtlich der Art und dem Maß der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen“. Auch die Forderung der Gemeinde nach acht offenen Stellplätzen (für jede Wohneinheit einen), sprich acht Parkplätzen im Freien statt in Duplex-Doppelgaragen, reiche als Begründung für eine Ablehnung nicht aus.

Bürgermeister fürchtet Prezedenzfall

Trotz öffentlicher Hinweise seitens des Gemeinderats an den Bauherrn, wie man dem Mehrfamilienhaus zustimmen und das Überschreitungsproblem vermeiden könnte – etwa durch weniger oder kleinere Wohnungen – lag der Bauantrag nahezu unverändert vor. Lediglich die im Januar monierte Einfahrtshöhe bei den Duplex-Garagen von 1,50 Metern wurde auf 1,70 Meter geändert, der Rest blieb gleich.

Und deshalb ließ sich auch der Gemeinderat nicht von seiner Meinung abbringen. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, „sollte die Grundflächenzahl nicht überschritten werden“, forderte Bürgermeister Helmut Priller erneut. Denn ein Bezugsfall könne künftig zu städtebaulichen Problemen führen. Zwar zeigte der Gemeindechef Verständnis für den Bauherrn, der „maximal bauen und maximal versiegeln“ möchte, doch als Gemeindechef müsse er mit Blick auf die Baunutzungsverordnung und den Einhalt der Vorgaben erneut dagegenstimmen. Doch eine erneute Ablehnung hat Konsequenzen: „Wenn wir den Bauantrag heute wieder ablehnen, wird das Landratsamt das Einvernehmen ersetzten“, weiß Priller

Gemeinderäte sind massiv verärgert

Diese Vorgehen des Genehmigungsbehörde missfiel Karlheinz Wolf (ÜWG): „Man kommt sich da als Gemeinderat verarscht vor“, sagte er – „wie ein Trottel“. Wolfgang Hilz (UBZ) betonte: „Das Maß der baulichen Nutzung ist in der Baunutzungsverordnung geregelt“, weshalb man der Überschreitung nicht zustimmen könne. Wären es statt acht Wohneinheiten etwa nur sechs, „wäre alles möglich, aber so müssen wir ablehnen“. Auch Karl Toth (UBZ) sagte: „Ich werde meine Meinung nicht ändern.“ Allein die Tatsache, dass nicht jede Wohneinheit einen Stellplatz im Freien hat, sorgte bei ihm für Missstimmung. Denn die Erfahrung zeige: „Die Leute fahren nicht in die Duplex-Garagen rein, sondern stehen auf der Straße.“ Ein Problem, „mit dem wir vor Ort leben müssen“.

Bernd Hoisl kürzte die neuerliche Diskussion ab: „Wir brauchen nicht lange darüber reden – stimmen wir ab.“ Und so wurde es gemacht. Gegen die Stimme von Stephan Wöhrl (CSU) wurde der Mehrfamilienhaus-Antrag erneut abgelehnt.

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