Abmahnung gegen Shein: „Missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“

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Kritik am Online-Händler Shein gibt es schon lange, doch jetzt wurde das Unternehmen von der Verbraucherzentrale abgemahnt und muss Anpassungen vornehmen.

München – Der chinesische Online-Händler Shein stand schon lange in der Kritik der Verbraucherschützer. Aus ihrer Sicht betreibe das Unternehmen unzulässige Geschäftspraktiken. Zudem warnen Experten vor fatalen Auswirkungen auf die Umwelt durch Shein und Co. Jetzt wurde der Händler abgemahnt, da mehrfach gegen Vorgaben der Europäischen Union verstoßen wurde, teilte ein Sprecher des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) am Montag (29. April) mit. Damit ist das Unternehmen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anpassungen vorzunehmen.

Laut den Verbraucherschützern verstößt Shein gegen den Digital Services Act der EU. Dieser dient dazu, manipulative Gestaltung auf Online-Plattform zu verbieten. Auf der Liste der Mängel von Shein befinden sich mehrere Punkte. So sollen Pop-Up-Fenster aufkommen, sobald man die Website verlassen will. Auf diesen Fenstern sollen Inhalte wie „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“ auftauchen. Auch in Frankreich sind Regeln gegen Shein geplant.

Die Verbraucherzentrale listet mehrere Punkte auf, die beim chinesischen Online-Händler Shein bemängelt werden. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa

Chinesischer Online-Händler Shein erhält Abmahnung: Die Kritik ist vielseitig

Abgemahnt wurde Shein demnach auch für willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen und wegen eines unvollständigen Impressums. Außerdem werfen die Verbraucherschützer dem Händler Greenwashing vor. Auf der Seite heiße es, dass die Paketshop-Abholung einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leiste. Shein und andere Plattformen dieser Art setzen aber verstärkt auf den Transport mit dem Flugzeug. Bis zur Zustellung haben Pakete oft bereits lange Wegstrecken zurückgelegt. 

Was ist Shein

Der Hersteller Shein ist ein Händler für Mode und Sportartikel, der 2008 von Chris Xu gegründet wurde und seinen Sitz inzwischen in Singapur hat. Er ist bekannt für Fast Fashion und stand unter anderem aufgrund dessen bereits mehrfach in der Kritik.

Verbraucherzentrale mahnt Shein ab: Andere Online-Händler haben ähnliche Praktiken

„Der Fast-Fashion-Anbieter führt Verbraucher:innen aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes“, erklärt die VZBV-Chefin Ramona Pop auf der Website der Verbraucherzentralen und auf Instagram. Laut der Deutschen Presseagentur hat sich Shein auf Nachfrage bisher nicht zu der Abmahnung geäußert.

In den verganenen Monaten wurde von Handelsexperten und Verbraucherschützern bereits ein härteres Vorgehen gegen den Fast-Fashion-Hersteller und andere Billig-Anbieter gefordert. So warnen Experten vor Temu, Shein und AliExpress und den Risiken des Onlineshoppings bei den Billig-Shops. Die Vorwürfe ähneln sich. Die Shops sollen die Kunden mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs übervorteilen. Der Anbieter Temu widersprach den Vorwürfen und gab demnach keine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherschützer prüfen daher eine Klage gegen die Handelsplattform. Inzwischen geht sogar die Bundesregierung gegen chinesische Anbieter wie Shein und Temu vor. (kiba/dpa)

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