Rente und Steuern: Das sollten Rentner bei der Steuererklärung nicht vergessen
Durch die Rentenerhöhung 2024 sind mehr Rentner steuerpflichtig, als zuvor. Daher hier ein Überblick: Was man bei der Steuer in Rente beachten muss.
München – Die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent hat 114.000 Rentner in die Steuerpflicht gestoßen. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums hervor. Viele Rentner unterschätzen bei der Abgaben der Steuererklärung jedoch ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Der Glaube, nur 102 Euro Werbungskosten und Krankenversicherungsbeiträge absetzen zu können, ist weit verbreitet. Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche weitere absetzbare Kosten.
Rente und Steuern: Diese Kosten sind bei der Steuererklärung wichtig
So klärt das Portal gegen-hatz.de darüber auf, dass Gewerkschaftsbeiträge und Mitgliedsbeiträge aus der Berufstätigkeit im Ruhestand absetzbar bleiben, genauso wie Anwalts- und Gerichtskosten für berufliche Angelegenheiten. Steuerberaterkosten, die sich auf die Rente beziehen, können anteilig geltend gemacht werden.
Wie für jeden Steuerzahler sind auch für Rentner verschiedene Versicherungen absetzbar. Neben gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen trifft das auf private Zusatzversicherungen zu, sowie auf Sterbegeld-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen oder Tierhaftpflicht und Kfz-Haftpflicht. Darüber hinaus sind natürlich Kirchensteuer und Spenden steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 300 Euro reichte dabei ein Kontoauszug als Nachweis.
Gegen-hartz.de schreibt außerdem, dass Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet wurden, steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen Arztkosten, Medikamente und Selbstbeteiligungen bei Krankenhausaufenthalten. Dazu ist es aber wichtig, alle Rezepte des Arztes oder der Ärztin aufzubewahren. Für behinderte Menschen gelten Pauschbeträge: je nach Grad der Behinderung sind bis zu 7.400 Euro absetzbar.
Ampel plant Steuer-Entlastung für Rentner
2022 erhielten 22 Millionen Personen in Deutschland Rentenleistungen in Höhe von insgesamt 363 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon waren steuerpflichtig. Rentner sind zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. 2023 lag dieser bei 10.908 Euro, 2024 bei 11.604 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Nicht jede Steuererklärung führt zu einer Steuerzahlung. Viele Renten bleiben steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant aber eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 soll er auf 11.784 Euro steigen – damit fallen viele Rentner doch wieder aus der Steuerpflicht. 2025 soll der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro, 2026 auf 12.336 Euro angehoben werden. Das Gesetz soll im September beschlossen werden.
Eine monatliche Rente von 982 Euro entspricht dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro. Doch meist bleibt man auch damit steuerfrei. Wer unter 1000 Euro monatliche Rente bezieht, muss vermutlich keine Steuern zahlen. Rentner mit geringer Rente sollten darüber hinaus Ansprüche auf Grundsicherung prüfen.