Das Landratsamt beschäftigt Minderjährige – als Testkäufer von Alkohol und Tabakwaren im Handel. Das Ergebnis der seit Oktober 2024 durchgeführten Testkäufe stellte Michael Horndasch (Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendschutz) im Landratsamt in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor.
Landkreis Landsberg - Bier, Wein und Sekt dürfen Jugendliche ab 16 Jahren kaufen. Spirituosen sind nur für Personen ab 18 Jahren erhältlich. An Kinder und Jugendliche unter 16 darf kein Alkohol verkauft werden. Um zu prüfen, ob der Jugendschutz im Handel eingehalten wird, führen Mitarbeitende des Landratsamtes Testkäufe durch. Da diese rechtlich bedingt mindestens 16 Jahre alt sein müssen, wird bei diesen Testkäufen ausschließlich der Kauf von Hochprozentigem wie Whiskey oder Wodka simuliert.
Alkohol-Testkäufe von Minderjährigen im Landkreis Landsberg: Probleme beim Ausrechnen des Alters?
Bei den 29 Testkäufen, die innerhalb eines Jahres in 15 Lebensmittelgeschäften, neun Tankstellen und fünf sonstigen Geschäften im Gebiet Landsberg und am Ammersee stattgefunden haben, konnten Minderjährige satte 15 Mal hochprozentigen Alkohol wie Wodka oder Whiskey problemlos kaufen. Besonders einfach scheint es bei den Selbstbezahlerkassen zu sein: Wird dort eine Flasche hochprozentiger Alkohol gekauft, ertönt ein Signal, berichtet Horndasch. „Aber in allen Testkäufen an den Selbstbezahlerkassen hat das Verkaufspersonal kurzerhand auf ‚weiter‘ gedrückt.“ Die Testkäufe in der letzten Zeit seien etwas positiver ausgefallen. „Vielleicht spricht es sich ja doch rum, dass wir regelmäßig unterwegs sind.“
Die ‚amtlichen‘ Testkäufer sind dabei eine Art ‚Idealversion‘ eines Minderjährigen, schildert Horndasch: „Sie sagen immer die Wahrheit, wenn das Verkaufspersonal nach dem Alter fragt. Und sie haben immer einen Ausweis dabei.“ Zudem seien sie nicht „auf älter gemacht“. Insofern dürften die Testkauf-Ergebnisse die Realität eher ‚beschönigen‘. Wobei die mindestens 16-Jährigen genau an der ‚Schwelle‘ zur entscheidenden Volljährigkeit sind.
Testkäufe für Hochprozentiges - vermehrt im Fasching und bei der Landsberger Wiesn
Wird eine Verkaufskraft dabei erwischt, dass sie Alkohol an Minderjährige verkauft, muss sie 125 Euro Bußgeld zahlen – was auch Horndasch angesichts des eher geringen Verdienstes in dieser Branche kritisch sieht. Bei einer Wiederholung gebe es eine Meldung an die Handelskammer, zudem ein Gespräch mit der Geschäftsführung. Als Zeugen seien immer Erwachsene mit dabei. Die Koordinationsstelle Kinder- und Jugendschutz gebe aber Schulungen, beispielsweise für Verkaufspersonal an den Berufsschulen.
Eine der Ursachen für den nicht zulässigen Verkauf liegt laut Horndasch darin, dass „viele Verkaufskräfte ein Problem damit haben, das tatsächliche Alter zu errechnen, wenn sie einen Ausweis sehen.“ Es gebe inzwischen aber in den großen Supermärkten oft ‚intelligente‘ Kassen, ergänzt Jugendamtsleiter Peter Rasch. Bei diesen Kassen werde das Mindestgeburtsdatum für Wein Bier Sekt oder Hochprozentiges Alkohol im Display angezeigt. Man werde die Testkäufe fortsetzen, betont Horndasch – verstärkt in der Faschingszeit oder auch während der Landsberger Wiesn.
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