Wann wird das Wohngeld ausgezahlt? Die Termine 2024 im Überblick

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Wer wegen eines geringen Einkommens die Miete nicht ohne Weiteres bezahlen kann, hat Anspruch auf Wohngeld. Jeden Monat wird der Betrag ausgezahlt.

Aufgrund der steigenden Energiekosten führte die Bundesregierung eine Wohngeldreform durch: Seit dem 1. Januar 2023 können somit bis zu zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf den Zuschuss haben Mieter oder auch Hauseigentümer mit geringem Einkommen. Laut Bundesregierung sind etwa die Hälfte der Wohngeld-Empfänger Rentner und rund 40 Prozent Familien, darunter Alleinerziehende.

Wann wird das Wohngeld 2024 ausgezahlt?

Frau füllt Formular aus.
Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. © Panthermedia/Imago

Das Wohngeld wird – wie das Bürgergeld – im Voraus überwiesen, damit Beziehende den Zuschuss gleich zum 1. des Monats für das Zahlen der Miete aufbringen können. In der Tabelle sehen Sie die Überweisungstermine pro Monat, an denen das Geld spätestens ausgezahlt wird:

Monat Auszahlungstermin Wochentag
Januar 2024 29. Dezember 2023 Freitag
Februar 2024 31. Januar 2024 Mittwoch
März 2024 29. Februar 2024 Donnerstag
April 2024 29. März 2024 Freitag
Mai 2024 30. April 2024 Dienstag
Juni 2024 31. Mai 2024 Freitag
Juli 2024 28. Juni 2024 Freitag
August 2024 31. Juli 2024 Mittwoch
September 2024 30. August 2024 Freitag
Oktober 2024 30. September 2024 Montag
November 2024 31. Oktober 2024 Donnerstag
Dezember 2024 29. November 2024 Freitag
Januar 2025 31. Dezember 2024 Dienstag

Wie viel Wohngeld gibt es 2024?

Mit der Reform wurde auch die Höhe des Wohngeldes angepasst: Durchschnittlich 190 Euro mehr gibt es pro Monat. Somit sind rund 370 Euro Wohngeld im Monat möglich. Der genaue Betrag wird jedoch individuell festgelegt und kann sich je nachdem, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch das Einkommen und die Miete sind, unterscheiden. Beantragt wird das Wohngeld bei der Wohngeldstelle in der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lässt sich ermitteln, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

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Übrigens: Wer bereits Bürgergeld bezieht, kann nicht gleichzeitig vom Wohngeld profitieren, da hier die Kosten für Miete bereits berücksichtigt werden. Das gilt auch für Personen, die eine Grundsicherung im Alter bekommen oder bei Sozialhilfe bei Erwerbsminderung.

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