Lehmanns bizarre Verteidigung nach Suff-Fahrt: „Ich schwöre auf meine Kinder“

Das Amtsgericht München hat den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1000 Euro verurteilt. Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertete das Gericht als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts auch seinen Führerschein zurück. 

Ausfallerscheinungen wie fehlende Kooperation, eine verwaschene Sprache oder ein unsicherer Gang, den die Polizisten im September vergangenen Jahres bei Lehmann beobachtet hätten, seien nicht ohne Zweifel auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen, entschied die Richterin – ebenso wenig sein Verhalten den Polizisten und der Ärztin bei der Blutentnahme gegenüber.

Jens Lehmann vor Gericht bei einem früheren Verfahren. (Archivbild)
Jens Lehmann vor Gericht bei einem früheren Verfahren. (Archivbild) Imago Images

Zuvor hatte sich Lehmann vor Gericht verteidigt. „Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte“, sagte der 55-Jährige. „Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.“ Dafür musste Lehmann auch seinen Führerschein abgeben.

„Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß“

Dann setzt der Ex-Torhüter auf eine bizarr anmutende Verteidigungsstrategie. Er sei – anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft – nicht betrunken gewesen, habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen, wie zwei Polizeibeamte, die ihn in seinem Auto in München aufgriffen, angegeben haben. Er habe lediglich Husten gehabt. „Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß.“ Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: „Ich schwöre auf meine Kinder.“

Lehmann laut Ermittlern „gereizt, aggressiv, redselig“

Sein Verhalten sei „gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend“ gewesen. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme immer wieder angehaucht. Das wies er zurück: „Ich habe ihn nicht angehaucht, weil ich es allein schon unästhetisch finde.“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Kontrolle nach einer Blutabnahme einen Alkoholwert von 0,72 Promille. Laut Lehmanns Anwalt sollte Lehmann rund 72.000 Euro Strafe für den Vorfall zahlen – für ein Vergehen, das in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit sei und mit einer Zahlung von rund 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werde. 

Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.