Feuerwerk zu Silvester: Was beim Kauf, Zünden und Entsorgen zu beachten ist

Der Jahreswechsel steht bevor – und für viele gehört ein buntes Feuerwerk in der Silvesternacht dazu. Ab dem 29. Dezember verkaufen Supermärkte, Discounter und spezialisierte Händler wieder Raketen, Böller und Batterien. Für private Feuerwerke gelten in Deutschland jedoch klare Regeln: Nicht jede Art von Pyrotechnik ist ganzjährig erhältlich, und nicht jede Person darf zu jedem Zeitpunkt alles zünden. 

Wann ist der Kauf von Feuerwerk erlaubt – und wer darf was?

Feuerwerk wird in Deutschland in verschiedene Kategorien eingeteilt. Für Verbraucher relevant sind vor allem die Kategorien F1 und F2. Das Sprengstoffgesetz beinhaltet folgende Regelungen.

Zur Kategorie F1 zählen vergleichsweise leichte Artikel wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Sie sind ganzjährig erhältlich und für Kinder ab 12 Jahren zugelassen. Wegen der geringen Explosivstoffmenge gelten hier relativ lockere Vorschriften.

Feuerwerk der Kategorie F2 umfasst die klassischen Silvesterartikel: Raketen, Böller und Batteriefeuerwerke. Diese Produkte sind ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Der Verkauf ist zeitlich begrenzt und erfolgt nur an den Tagen rund um Silvester – in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember.

Auch für das Zünden gelten klare Vorgaben. Feuerwerk der Kategorie F2 darf regulär nur in der Silvesternacht und am Neujahrstag abgebrannt werden. Vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ist das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ausschließlich Personen mit einer behördlichen Erlaubnis – dem sogenannten Befähigungsschein – gestattet.

Am 31. Dezember und 1. Januar entfällt diese Einschränkung für volljährige Privatpersonen: In diesem Zeitraum ist das Zünden zugelassener F2-Artikel ohne besonderen Schein erlaubt. Die meisten Städte und Regionen legen jedoch konkrete Zeitfenster fest, in denen Feuerwerk erlaubt ist, zum Beispiel zwischen 0:00 und 7:00 Uhr.

Was ist beim Kauf von Feuerwerk wichtig?

Bevor Feuerwerk in den Handel kommt, muss es strenge Sicherheitsprüfungen durchlaufen. In vielen Fällen ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder eine vergleichbare Prüfstelle in einem anderen EU-Staat zuständig. Verbraucher sollten daher nur Produkte wählen, die die entsprechenden Kennzeichnungen tragen. Die Verbraucherzentrale rät, diese Punkte zu überprüfen.

Seriöses Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen und eine Registriernummer, aus der sich die zuständige Prüfstelle ablesen lässt – etwa die Kennzahl 0589 für von der BAM geprüfte Artikel. Eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung muss ebenfalls vorhanden sein. Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht geboten: Solche Produkte können unsicher sein oder als verbotenes Feuerwerk eingestuft werden.

Auch beim Online-Kauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gilt: Volljährige müssen sich ausweisen. Seriöse Shops verlangen deshalb einen Altersnachweis, und die Auslieferung erfolgt nicht sofort, sondern frühestens ab dem 29. Dezember, oft über spezielle Gefahrgut-Speditionen. 

Wo ist Feuerwerk verboten?

Der Eindruck, an Silvester sei Feuerwerk überall und jederzeit erlaubt, täuscht. Neben bundesweiten Regelungen existieren zahlreiche lokale Vorschriften, die das Abbrennen räumlich und zeitlich einschränken.

Grundsätzlich gilt: In unmittelbarer Nähe bestimmter Gebäude ist das Zünden von Feuerwerk untersagt. Dazu zählen: 

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altenheime
  • Besonders brandempfindliche Gebäude 

Viele Städte regeln zudem, in welchem Zeitraum private Feuerwerke erlaubt sind – etwa nur zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend und 7:00 Uhr am Neujahrsmorgen. Innenstädte, Plätze oder Altstadtbereiche werden teilweise vollständig zu böllerfreien Zonen erklärt. Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich über die Feuerwerksbestimmungen vor Ort informieren.

In der Realität werden diese Regeln von Privatpersonen häufig großzügig interpretiert – etwa durch deutlich früheres Böllern oder Feuerwerk in gesperrten Bereichen. Wer dabei erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das Sprengstoffgesetz regelt genau, wie Feuerwerk gekauft, gelagert und gezündet werden darf. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft werden und mit hohen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Deutlich schwerer wiegen Verstöße mit verbotenem Feuerwerk – etwa Artikeln ohne CE-Kennzeichnung oder besonders starken, nicht zugelassenen Böllern, wie sie teilweise im Ausland angeboten werden. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Werden Menschen oder bedeutende Sachwerte vorsätzlich in Gefahr gebracht, steigt das mögliche Strafmaß auf bis zu fünf Jahre.

Wie wird Feuerwerk richtig entsorgt?

Nach dem Jahreswechsel stellt sich die Frage nach der richtigen Entsorgung. Die BAM warnt ausdrücklich davor, nicht benutzte Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr wieder zu verwenden. Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen oder mechanische Einwirkungen können die Sicherheit der Artikel deutlich beeinträchtigen.

Die Empfehlung lautet: Alte, nicht gezündete Feuerwerksartikel gelten als gefährlicher Abfall und gehören in einen Recycling- oder Wertstoffhof. Das gilt ebenfalls für Blindgänger – also Raketen, Batterien oder Böller, die nicht oder nur unvollständig gezündet haben. 

Abgebrannte Reste wie leere Pappbatterien, abgerissene Kunststoffteile oder Holzstäbe von Raketen gehören dagegen in den Restmüll. Sie können noch chemische Rückstände enthalten und sind in der Altpapiertonne oder der Wertstofftonne fehl am Platz.