Diskussion zur Arbeitspflicht für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften: Kreisausschuss behandelt Antrag der AfD

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Der Antrag der AfD zur „Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“ fand im Kreisausschuss keine Mehrheit. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia / londondeposit

Anfang März 2024 stellte die AfD-Fraktion des Kreistags im Unterallgäu einen Antrag zur „Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“. Jüngst wurde dieser nun bei der Sitzung des Kreisausschusses diskutiert.

Grundsätzlich können Landkreise und Kommunen Asylbewerber, die in dezentralen Unterkünften des Landkreises unterkommen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dazu verpflichten, einer sogenannten Arbeitsgelegenheit nachzugehen. Hiervon ausgenommen sind ukrainische Geflüchtete. Arbeitsgelegenheiten sind dabei kleinere Tätigkeiten, die der Allgemeinheit dienen, wie etwa Hilfstätigkeiten im Bauhof oder der Aufbau von neuen Asylbewerberunterkünften. Der zeitliche Orientierungsrahmen für solche Tätigkeiten liegt bei bis zu 20 Stunden pro Woche. Wird die Arbeit verweigert, können den Asylbewerbern Leistungskürzungen drohen.

Diskussion zur Arbeitspflicht für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften - Ausreichend Freiwillige für Angebote

Mancherorts werden solche Verpflichtungen bereits angewandt. Im Unterallgäu wurde bisher von dieser Regelung abgesehen, erläuterte Landrat Alex Eder, denn es seien für anfallende Arbeiten immer ausreichend Freiwillige gefunden worden. Außerdem halte sich die Anzahl der Angebote an Arbeitsgelegenheiten in Grenzen, weshalb aktuell nicht mehr Arbeitswillige – als ohnehin schon vorhanden – benötigt würden. Eine Arbeitspflicht sei deshalb in der aktuellen Lage nicht zielführend, so Eder.

Zudem gab der Landrat zu bedenken, dass ein hoher Verwaltungsaufwand durch die Verpflichtung der Asylbewerber heraufbeschworen würde, der zurzeit nicht im Verhältnis zum Nutzen stehe.

Diskussion zur Arbeitspflicht für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften - Derzeit kein Bedarf

Grundlegend ist Eder für die Regelung offen, jedoch besteht momentan kein Bedarf, weshalb er dem Antrag der AfD nicht folgen wollte. Wolfgang Reitinger (AfD) betonte vor der Abstimmung des Ausschusses nochmals die Wichtigkeit, die der Antrag aus seiner Sicht hat. Da die Asylbewerber vom Steuerzahler finanziert würden und dieser auch nicht gefragt würde, ob er die Asylbewerber finanzieren möchte, sei die Pflicht gerechtfertigt, so Reitinger. Zudem zeige, so argumentierte Reitinger, die Arbeitspflicht, wer integrationsfähig sei. Die Abstimmung der Mitglieder des Ausschusses bestärkte Eders Ansichten. Der einzige Befürworter der Arbeitspflicht war Reitinger.

Diskussion zur Arbeitspflicht für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften - Freiwilligkeit bleibt vorerst

Zukünftig liegt der Fokus im Unterallgäu also weiter darauf, dass Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber gefunden werden und diese auf freiwilliger Basis vermittelt werden. Sollte die freiwillige Variante nicht mehr funktionieren, können die Asylbewerber auch verpflichtet werden. Letztere Ergänzung zum Beschluss des Ausschusses wurde von Andreas Tschugg (CSU) angestoßen.

Langfristig sei jedoch das Ziel, die Geflüchteten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, erklärte der Landrat. In diesem Belang hat das Landratsamt in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter bereits vier Mal eine „Jobbörse“ für Geflüchtete veranstaltet, die laut Eder sehr gut besucht wurde.

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