Mehrfach hatte ein 24-jähriger Afghane mit einem unter 14 Jahre jungen Mädchen geschlafen und sie für den Sex bezahlt. Aufgrund seines Geständnisses entging der Angeklagte am Ende einer Gefängnisstrafe.
Schongau/Weilheim – Nicht nur der 24-Jährige, sondern gleich mehrere Männer sollen im Jahr 2021 mit der damals zwischen zwölf und 13 Jahre alten Geschädigten Sex gehabt haben. Auch ihnen wurde der Prozess gemacht – allerdings vor dem Münchner Landgericht.
Laut Anklage soll sich der Afghane zweimal mit dem Mädchen getroffen und sie für den Geschlechtsverkehr bezahlt haben. Ferner wurde ihm vor dem Weilheimer Amtsgericht der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.
Gleich zu Beginn der Verhandlung schlug Richterin Franziska Braun vor, sich mit den Vertretern von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung im Richterzimmer zu beratschlagen. Eine gute Stunde später verkündete sie: Das Rechtsgespräch habe zu einer Verständigung geführt.
Mädchen hat mit mehreren erwachsenen Männern geschlafen
Für den Fall eines vollumfänglichen Geständnisses stellte das Gericht dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht. Dafür müsse der Angeklagte allerdings auch einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) nachkommen und an die heute 16-Jährige 5000 Euro zahlen.
Eigentlich hätte die Geschädigte auch selbst als Zeugin aussagen sollen. Da die Richterin jedoch ein Geständnis des Angeklagten erwartete, hatte sie die Nebenklägerin bereits frühzeitig wieder entlassen. Als einzige Zeugin betrat schließlich eine Polizistin den Saal. Sie war im vorliegenden Fall als Sachbearbeiterin tätig.
„Im Rahmen eines anderen Strafverfahrens“ sei man dem 24-jährigen Afghanen auf die Schliche gekommen, sagte die Beamtin. Die Geschädigte habe nämlich auch mit anderen erwachsenen Männern geschlafen und dafür stets Geld erhalten. Über diese „anderen Männer“ und über Instagram sei letztlich der Kontakt zu dem Angeklagten hergestellt worden. Die Chatnachrichten der beiden seien allerdings nicht mehr auffindbar, bemerkte die Beamtin und erklärte, dass es sich im Übrigen um keinen „normalen“ sexuellen Missbrauch gehandelt habe: Mit dem Ziel, sich den eigenen Drogenkonsum zu finanzieren – die Geschädigte war damals „schwer abhängig“ –, habe sich das Mädchen nämlich selbst prostituiert.
Über Freundinnen zur Prostitution gekommen
Ihr für jeden vollzogenen Beischlaf angeblich nur 25 Euro gezahlt zu haben, das soll der Angeklagte bei der Polizei vehement bestritten haben. „Deutlich mehr“ sei es gewesen – 80 bis 100 Euro, sagte die Zeugin. Der 24-Jährige habe die Geschädigte zudem um einiges älter geschätzt. Als „stark geschminkt“ hatte sie auch die Polizistin in Erinnerung. Für eine Erwachsene hätte sie das Mädchen aber dennoch nicht gehalten, stellte die Beamtin klar. Während ihrer Vernehmung habe die Geschädigte zudem sichtlich „belastet“ gewirkt. Auf Auffälligkeiten oder gar Widersprüche in ihren Aussagen war die Polizei derweil nicht gestoßen.
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Eine ebenso schnelle wie erschreckende Antwort erhielt der Verteidiger auf seine Frage, wie das Mädchen denn überhaupt zur Prostitution gekommen sei: über ihre Freundinnen. Ähnlich alt wie die Geschädigte, hatten auch sie sich offenbar erwachsenen Männern für Sex angeboten.
Selbst wenn der Angeklagte wohl nicht allein für den gegenwärtigen „psychischen Ausnahmezustand“ des Mädchens verantwortlich ist, habe er dennoch maßgeblich dazu beigetragen, sagte die Staatsanwältin. Der 24-Jährige habe es „ausgenutzt“, dass die Geschädigte aufgrund ihrer Sucht auf das Geld angewiesen war.
Auch für die Justiz war das Urteil „unefriedigend“
Der Vertreter der Nebenklage schloss sich in weiten Teilen der Staatsanwältin an: Von dem Umstand, dass die Geschädigte nicht mehr vor Gericht aussagen musste, profitiere nun auch der Angeklagte, meinte er. Schließlich kämen nun keine weiteren pikanten Details mehr ans Tageslicht.
Daraufhin kam der Verteidiger zu Wort und hoffte seinerseits, „dass der TOA ein Stück weit Rechtsfrieden herstellt“. Am Ende äußerte sich auch der Angeklagte selbst und nutzte die Gelegenheit für eine Entschuldigung.
Obwohl dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen war, schien selbst die Richterin nicht wirklich zufrieden mit dem Ende des Prozesses zu sein: „Wir sind beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern eigentlich bei mindestens zwei Jahren“, stellte sie klar. Wenn es in solchen Fällen zu einer Verständigung kommt, sei das auch für die Justiz manchmal „unbefriedigend“. Schließlich befinde sich das Mädchen noch immer in psychischer Behandlung, so Franziska Braun. Mit dem TOA, ergänzte die Richterin, könne der Angeklagte nun dazu beitragen, dem Mädchen „den Start in ein besseres Leben“ zu ermöglichen.