Mädchen sexuell belästigt: Internet-Bekanntheit aus Oberbayern verurteilt

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Hinter diesen Türen fand die Verhandlung statt: das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen. © DPA/Sven Hoppe

Ein Mann aus Garmisch-Partenkirchen, in sozialen Medien durch Kurzvideos bekannt, ist zu einer einjähriger Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Garmisch-Partenkirchen – Er ist fast schon ein Internet-Star, hat einen Fanshop mit einer Kollektion von T-Shirts und Pullovern und einen eigenen Fanclub. Unter Jugendlichen ist der Mann mittleren Alters aus der Region Garmisch-Partenkirchen durch seine Videobotschaften auf Instagram und Facebook bekannt wie ein bunter Hund. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen auf der Anklagebank verantworten. Richterin Karin Beuting verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung, Beleidigung und des unerlaubten Verbreitens von personenbezogenen Daten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.

Mädchen vertrauen sich Lehrer an: Internet-Bekanntheit aus Garmisch-Partenkirchen verurteilt

Der Vorwurf, mit dem der Influencer konfrontiert wurde: Er soll im Dezember 2023 an der Ampel am Rathausplatz in Garmisch-Partenkirchen nachmittags zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen angesprochen und erklärt haben, er hätte gern Sex mit 18-Jährigen. Darüber hinaus soll er sich den Jugendlichen angenähert und sie beleidigt, zudem die Daten und Privatadressen der Familie einer der beiden in Videoclips auf sozialen Medien veröffentlicht haben. Die weinenden Mädchen vertrauten sich nach dem Vorfall ihren Lehrern an, die Schule verständigte die Polizei, die den Angeklagten schließlich aufgriff.

Nach den Zeugenaussagen des ermittelnden Polizisten und eines Psychiaters sah Beuting die sexuelle Belästigung als erwiesen an. Der Sachverständige erkannte bei dem Internet-Star eine Psychose, er leide unter Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn, zudem sei der Mann leicht Intelligenz-gemindert. Die Mädchen sagten vor Gericht nicht aus. Einen Täter-Opfer-Ausgleich – der Angeklagte hatte einen Brief geschrieben und Gutscheine für einen großen Online-Händler angeboten – lehnten sie ab.

„Wenn Sie ihre Medikamente nicht nehmen, sind Sie eine Gefahr für die Menschheit“

Neben der einjährigen Bewährungsstrafe bekam der Angeklagte eine Vielzahl von Auflagen. „Es ist ganz wichtig, dass Sie Ihre Medikamente nehmen. Wenn nicht, sind Sie eine Gefahr für die Menschheit“, mahnte die Richterin. Darüber hinaus ist der Mann ambulant angebunden, muss einmal im Monat an der kbo-Lech-Mangfall-Klinik Garmisch-Partenkirchen erscheinen. Er erhält einen Bewährungshelfer, darf keinen Kontakt zu den geschädigten Jugendlichen und deren Familie aufnehmen. Angelastet wurde dem Influencer, dass er schon mal eine Bewährungsstrafe erhalten hatte – er hatte 2013 im Schwimmbad vor Mädchen onaniert.

Zwar zeigte sich der Angeklagte einsichtig – die Mädchen habe er nicht belästigen wollen. Jedoch gab er an, sich ihnen nicht genähert zu haben, er habe nur laut vor sich hin geredet, habe niemand bestimmten angesprochen. Den Vorfall an der Ampel bagatellisierte er.

Beuting blieb mit ihrem Urteil von einem Jahr genau in der Mitte. Die Staatsanwältin hatte eine 15-monatige Bewährungsstrafe gefordert, die Verteidigerin Melike Tatlici-Dumlupinar eine neunmonatige für angemessen gehalten. (Alexander Kraus)