Um 440.000 Euro höher als geplant werden die Kosten für notwendige Baumfällungen in diesem Jahr in der Stadt Starnberg – damit sprengen die Gesamtausgaben für Baumpflege den laufenden Etat der Stadt, die hierfür 200.000 Euro angesetzt hatte.
Starnberg – Bislang mussten bereits 380.000 Euro für Baumpflegemaßnahmen in der Stadt ausgegeben werden, weitere 265.000 Euro an Kosten erwartet die Leiterin des städtischen Betriebshofs, Martina Sontheim, für heuer noch – der Grund: Es gibt eine Art Pflege-Stau.
Der Ferienausschuss reagierte auf die explodierenden Kosten nun einstimmig mit Umschichtungen aus anderen Bereichen: So sollen etwa 180.000 Euro aus dem Etat für den Unterhalt der Friedhöfe umgeleitet werden, weitere 100.000 Euro, die anscheinend im Bereich Straßenunterhalt verfügbar sind, tragen ebenfalls zum Schließen der Deckungslücke bei.
Weniger Geld für Straßen und Friedhöfe
Der neue Stadtkämmerer Florian Forster führt den Baumpflege-Stau auf Rahmenvertragskündigungen mit früher beauftragten Fachunternehmen zurück, so dass an den mehr als 6000 städtischen Bäume zwischen 2018 und 2024 weniger Arbeiten ausgeführt wurden als geplant. Hinzugekommen sei auch ein erhöhter Bedarf an Fällungen für die Verkehrssicherheit, alles in Folge stark schwanken-der Wetterlagen. Verblüffend für den Ferienausschuss war die Mitteilung durch die Betriebshofleitung, dass der zuständige Baumkontrolleur gar keine Kenntnis vom Budget der Stadt hatte und Aufträge praktisch freihändig, wenngleich fachlich begründet, vergeben hatte – auch dies hatte wohl zur Etat-Überziehung beigetragen.
Baumpflege in Starnberg wird reduziert
Man betreibe für den Rest des Jahres 2025 „vorrangig nur noch verkehrssichernde Baumpflegemaßnahmen“, hieß es nun seitens der Stadtverwaltung. In Anbetracht der massiven Ausgabensteigerung zeigten sich Starnbergs Stadträtinnen und Stadträte einigermaßen fassungslos: „Zu viele Baumfällungen“, konstatierte Rudolf Zirngibl von der CSU und verlangte für die Zukunft, Fäll-Gutachten den Fraktionen vorzulegen.
Eva Pfister (Bündnis Mitte Starnberg) bezeichnete das jähe Ausgaben-Plus von 440.000 Euro als „Wahnsinn“, während Franz Sengl (Grüne) seine alte Forderung aufwärmte, den Betriebshof aus der Rathausverwaltung auszugliedern und – wie das Wasserwerk – zu einem eigenen Betrieb umzuwandeln. Die erst 2023 eingeführte und nur bis zum 27. September befristete „Sicherungsverordnung“ zum Schutz von Bäumen wurde im Ferienausschuss nunmehr durch eine dauerhaft gültige Baumschutz-verordnung der Stadt ersetzt. Sie gilt auch für Privatgrundstücke. Darunter fallen sämtliche Bäume (mit Ausnahme von Fichten), die „in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 130 Zentimetern“ aufweisen, sowie „mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme dieses Maß erreicht“. Der Schutz gilt auch für Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume, die gemäß Verordnung als „schützenswert“ gegolten hatten. Weitergehende Festsetzungen zum Schutz von Bäumen sind auch noch in den Bebauungsplänen möglich. Im Jahr 2024 hatte es bei der Stadt 41 Fäll-Anträge gegeben – abgelehnt worden war kein einziger, wie CSU-Stadtrat Zirngibl kritisiert hatte. Immerhin 31-mal wurden seitens der Kommune Ersatzpflanzungen angeordnet.
Bußgelder bei Zuwiderhandlung
Zuwiderhandlungen gegen die neue Verordnung können laut Bundesnaturschutzgesetz mit hohen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
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