Neue EU-Richtlinie: Müssen Arbeitgeber das Gehalt künftig in Stellenanzeigen angeben?

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Mehr Transparenz: Ab Juni 2026 sollen Arbeitgeber das Einstiegsgehalt offen angeben, am besten schon in der Stellenanzeige. Grund dafür ist eine Richtlinie der EU.

Wer nach einem neuen Job sucht, sucht in der Stellenanzeige eine zentrale Angabe oft vergeblich: das Gehalt. Das soll sich jedoch ab dem 7. Juni 2026 ändern. Grund dafür ist die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union, die 2023 verabschiedet wurde. Sie soll durch mehr Transparenz und mehr rechtliche Möglichkeiten zu gerechteren Löhnen führen, vor allem zwischen Männern und Frauen – Stichwort Gender Pay Gap. Denn 2023 verdienten Frauen laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer.

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Gleichberechtigung vorantreiben: Das besagt die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU

2023 hat die EU der Richtlinie zur Entgelttransparenz final zugestimmt. Die Mitgliedstaaten sollen diese nun bis 2026 in nationales Recht umsetzen. Das Ziel ist, dass in der EU für gleichwertige Arbeit auch der gleiche Lohn bezahlt wird, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein Bestandteil der Richtlinie ist, dass Betriebe, die mindestens 100 Mitarbeiter haben, ab dem 7. Juni 2026 regelmäßig Daten zur Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen sollen. Beträgt die Gender Pay Gap mehr als fünf Prozent, müssen die Gründe dafür analysiert und die Lücken ausgeglichen werden.

Zwei Frauen im Vorstellungsgespräch
In Zukunft soll die Gehaltsspanne für das Einstiegsgehalt bereits vor dem Vorstellungsgespräch offengelegt werden. © Shotshop/Imago

Eine weitere wichtige Änderung, die mit der neuen Richtlinie einhergeht, ist, dass Unternehmen das Einstiegsgehalt oder die Entgeltspanne bereits in der ausgeschriebenen Stelle offenlegen sollen, spätestens aber vor dem Vorstellungsgespräch. Die Kriterien für das Gehalt müssen ebenso angegeben werden. Dadurch soll die Verhandlungsposition von Bewerbern gestärkt werden. Die neue EU-Richtlinie muss bis Juni 2026 von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Setzen die Unternehmen die Forderungen nicht um, könnten Sanktionen folgen, beispielsweise in Form von Bußgeldern.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Entgelttransparenzgesetz soll Lohnlücke in Deutschland schließen

Bereits seit Juli 2017 ist das „Gesetz zur Förderung von Entgeltstrukturen“ in Deutschland in Kraft. Seitdem dürfen Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Informationen über Unterschiede im Lohn zu ihren Kollegen beim Arbeitgeber anfragen. Dabei geht es vor allem um Diskrepanzen beim Einkommen zwischen Kollegen, die vergleichbare Aufgaben ausführen. Stellen Arbeitnehmer in dem Prozess fest, dass sie erheblich weniger verdienen als andere in vergleichbaren Positionen, haben sie die Möglichkeit, diese Differenz im Nachhinein einzufordern.

„Besteht ein Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, muss der Arbeitgeber objektive und diskriminierungsfreie Gründe vortragen, die diesen Unterschied rechtfertigen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Internetseite. Übrigens: Verhandlungsgeschick zählt nicht zu den Gründen.

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