Diskussionen um Landschaftsschutzgebiete: Miesbach ringt um die richtige Lösung

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Handlungsbedarf: Im Landkreis läuft das Ausweisungsverfahren zu den sechs Landschaftsschutzgebieten, in denen auch der Tegernsee liegt. (Archivbild) © Fridolin Thanner

Miesbach prüft Neuausweisung oder Wiederherstellung von sechs Landschaftsschutzgebieten. Kürzlich sorgte dieses Thema für Diskussionen im Umweltausschuss des Kreistags.

Landkreis Miesbach – Neuausweisung oder Wiederherstellung? Schon den korrekten Begriff zu finden, ist nicht ganz einfach, wie sich am Mittwoch (24. September) im Umweltausschuss des Kreistags zeigte. Dass der Landkreis aber seine sechs Landschaftsschutzgebiete neu ausweisen – oder doch treffender wiederherstellen – muss, machte die neue Abteilungsleiterin Umwelt am Landratsamt, Franziska-Maria Kreuzinger deutlich: „Ganz ohne werden wir nicht auskommen.“ Wie der Prozess letztlich benannt wird, spielt keine Rolle.

Wie Kreuzinger erklärte, müsse der Landkreis sowohl aus historischen Gründen, dem langen Bestehen der Landschaftsschutzgebiete, als auch wegen der Alpenkonvention die Landschaftsschutzgebiete ausweisen. Andernfalls könnte die Regierung von Oberbayern als übergeordnete Behörde einschreiten, selbst Gebiete festlegen und Verordnungen erlassen. „Das könnte auch strenger sein“, erklärte Kreuzinger.

„Mit den Landschaftsschutzgebieten haben wir die Möglichkeit, selber anzuschaffen, was passiert“, sagte Paul Fertl (SPD), „sonst geht es um Naturschutzgebiete“. Mit weitreichenderen Auflagen. „Dann lassen wir es halt drauf ankommen“, entgegnete Hans Hacklinger (CSU), der mit den aktuellen Entwürfen „schon ein Problem“ habe und massive Nachteile für die Betroffenen sieht. Die Möglichkeit, gegen eventuelle Auflagen der Bezirksregierung zu klagen, nannte Martin Beilhack (BP).

 Gründe: Historie, Alpenkonvention und Schutzverordnungen

Das Ausweisungsverfahren läuft unterdessen, die Arbeitsgruppe „Landschaftsschutzgebiete“ hat ihre Arbeit nach der ersten Auslegungsphase wieder aufgenommen. Da sind gut 860 Stellungnahmen und Einwendungen von Bürgern, Verbänden und Kommunen eingegangen – rund 300 allein zum Thema Mountainbike.

Nun werden die Anregungen bewertet und in die Entwürfe der Landschaftsschutzgebietsverordnungen eingearbeitet, eine zweite Auslegungsrunde ist sicher. „Wir müssen einiges ausräumen“, ist sich Landrat Olaf von Löwis des Nachbesserungsbedarfs bewusst. „Wir wollen euch alle mitnehmen“, bekräftigte er gegenüber dem Ausschuss. Und: „Wir wollen total sauber vorgehen.“

Auslegung und Abstimmung: Stellungnahmen fließen in Entwürfe ein

Für Robert Wiechmann sind die Einwände nicht nur legitim, sondern wichtiger Bestandteil eines demokratischen Verfahrens, um das beste Ergebnis zu erzielen. „Nach einer Auslegung kommt Kritik, das ist Sinn und Zweck“, sagte auch Josef Faas von der Fachstelle Naturschutz am Landratsamt.

Das Ziel der Landschaftsschutzgebiete machte Kreuzinger wie von Löwis klar: den Schutz der Natur und Landschaft in Einklang zu bringen mit den Bedürfnissen der Menschen. Und dabei gilt: „Qualität vor Eile“, betonte der Landrat. Somit sei auch das Ziel, das Ausweisungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, zwar möglich zu erreichen, aber nicht zwingend. Bis Ende 2026 sind die früheren Landschaftsschutzgebiete gesichert.

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