Leere Versprechen: Erhöhung des Kindergeldes kommt nicht wie geplant – das müssen Familien wissen
Familien und Steuerzahler müssen warten: Geplante Reformen der ehemaligen Ampel zu Kindergeld und Steuerentlastungen verzögern sich und werden im Januar 2025 noch nicht eintreten.
Frankfurt – „Die wichtigsten Dinge wollen wir vor Weihnachten entscheiden“, versprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Ansprache, nachdem er Christian Lindner (FDP) als Finanzminister entlassen hatte. Doch nun, keine zwei Wochen vor dem Fest, sieht die Realität anders aus. Zwar haben sich die Ex-Ampel-Parteien auf einen Beschluss geeinigt. Doch in trockenen Tüchern ist nichts. Übergangsfinanzminister Jörg Kukies bestätigte im Gespräch mit Welt, dass grundlegende Entscheidungen in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten sind.
Geplante Erhöhung des Kindergeldes: Das müssen Familien jetzt wissen
„In diesem Kalenderjahr wird das nicht mehr endgültig beschlossen. Dafür fehlt mittlerweile schlicht die Zeit“, erklärte Kukies auf die Frage nach der Erhöhung des Kindergeldes und dem Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Stattdessen müssten die Bürger sich auf eine rückwirkende Regelung einstellen. Sollte das Gesetz bald vom Bundestag verabschiedet werden, hätte der Bundesrat bis zum 21. Februar Zeit, die Änderungen abzusegnen – also nur zwei Tage vor den Wahlen.
Für das Jahr 2025 war ursprünglich eine finanzielle Entlastung für Familien in Deutschland vorgesehen. Geplant war, das Kindergeld von 250 auf 255 Euro pro Monat und Kind zu erhöhen. Doch nach dem Zerfall der Ampel-Koalition stand die Umsetzung dieser Maßnahme lange in Frage. Es ist nicht klar, ob Familien mit dem Beschluss der Kindergelderhöhung im Februar dann eine rückwirkende Zahlung erhalten würden.

Die Bundesregierung hatte sich vorgenommen, Familien mit einem „Kinderpaket“ finanziell stärker zu unterstützen. Im Steuerfortentwicklungsgesetz wurden dazu unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags festgelegt. Damit sollte ein Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet werden. Für das Jahr 2026 war sogar eine weitere Anhebung des Kindergeldes auf 259 Euro vorgesehen.
5,6 Millionen Kinder und Jugendliche sollten mit der Kindergrundsicherung entlastet werden
Zudem verabschiedete die Regierung den Plan zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die vor drei Jahren im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP verankert worden war. Dieses Konzept sah vor, verschiedene familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag in einer zentralen Regelung zu bündeln.
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Ziel war es, die Unterstützung für Familien zu vereinfachen und mehr Transparenz zu schaffen. Nach den ursprünglichen Berechnungen hätte die Reform bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht. Die Umsetzung dieser Vorhaben blieb jedoch aus - die geplanten Änderungen können vorerst nicht realisiert werden.
Auch steuerliche Entlastung vorerst nicht umsetzbar – rückwirkender Beschluss soll aber kommen
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der steuerlichen Entlastung. Der Ausgleich der Kalten Progression, bei dem inflationsbedingte Steuermehreinnahmen an die Bürger zurückfließen sollen, ist weiterhin unklar. Kalte Progression tritt auf, wenn Lohnerhöhungen zwar das Gehalt erhöhen, aber durch höhere Steuern die extra Kaufkraft fast verloren geht. Eine Anpassung ist daher notwendig, um Beschäftigte finanziell zu entlasten.
Kukies erklärte, eine steuerliche Entlastung in „zweistelliger Milliardenhöhe“ sei sinnvoll, doch liege die Entscheidung darüber vor allem bei den Oppositionsparteien, die im Bundesrat zustimmen müssten. „Ob es dazu noch kommt, liegt an CDU und FDP“, betonte er.
Es bleibt wohl die Hoffnung, dass die Verzögerung zumindest technisch keine größeren Probleme verursacht. „Das ist aber unproblematisch möglich“, sagte Kukies im Gespräch mit der Welt und verwies auf die Möglichkeit, rückwirkende Anpassungen vorzunehmen. Doch bis Klarheit herrscht, werden sich wohl alle noch etwas gedulden müssen.