Radverbote im Landkreis Miesbach: Verbände fordern Einzelfalllösungen statt pauschaler Einschränkungen
Die Radverbände DAV und DIMB warnen vor flächendeckenden Radverboten im Landkreis Miesbach bei Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete. Das Landratsamt widerspricht, Diskussion bleibt offen.
Landkreis – Droht dem Landkreis mit der anstehenden Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete ein flächendeckendes Radverbot? Das befürchten der Deutsche Alpenverein (DAV) und die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB). Das Landratsamt hat dem bereits widersprochen, doch damit wollen sich der DAV und die DIMB nicht zufrieden geben.
Die Verbände machen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich, dass pauschale Einschränkungen über Wegebreiten nicht zielführend seien: So sei keine zusätzliche Regelung zum Naturschutzgesetz für das Radfahren notwendig. „Ob Wege unter 2,5 Meter oder 1,5 Meter Breite zukünftig nicht mehr mit dem Rad befahren werden dürfen, spielt in der Sache keine Rolle“, betonen Thomas Holz (DIMB) und Nicolas Gareis (DAV).
„Wir lehnen eine Wegebreitenregelung als pauschale Sperrung grundsätzlich entschieden ab, wir sind aber für andere Lenkungsvarianten mit Einzelfallbetrachtung offen.“ Bei angepasster Fahrweise seien auch schmalere Wege weder zum Radfahren ungeeignet, „noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger“, heißt es weiter. Zur Erklärung ziehen die Verbande das Bayerischen Naturschutzgesetz heran, in dem geregelt sei, dass im Einzelfall Fußgängern der Vorrang gebühre und dass Radfahrende nötigenfalls absteigen müssen.
Verbände kritisieren pauschale Einschränkungen und fordern Einzelfallbetrachtung
„Grundsätzlich haben sie ohnehin so zu fahren, dass andere nicht gefährdet werden und sie ihr Fahrzeug stets beherrschen können“, heißt es weiter. Zudem habe das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in seinem Evaluierungsbericht zu Vollzugshinweisen zum Bayerischen Naturschutzgesetz ausgeführt, dass die Aufnahme einer bestimmten Wegebreite in die Vollzugsbekanntmachung abzulehnen sei.
Auch die Erklärung des Landratsamtes, die Verbände seien als Mitglieder der REO-Steuerungsgruppe Mountainbike schon im Vorfeld in Besprechungen einbezogen gewesen, wollen jene nicht unkommentiert stehen lassen: DIMB und DAV seien zwar seit 2021 Teil der Steuerungsgruppe für die Entwicklung eines Mountainbike-Konzeptes im Landkreis, die 2020 noch von der ATS ins Leben gerufen wurde.
Beteiligung an Planungen und Konfliktlösung: Radverbände bieten Zusammenarbeit an
„Die Neufassung der Verordnungen der Landschaftsschutzgebiete ist allerdings ein davon unabhängiger Prozess, bei dem die Verbände nicht einbezogen wurden“, machen diese deutlich. DAV und DIMB haben ihre Position vorbringen dürfen, doch das habe keine Auswirkungen gehabt. „Eine pauschale Sperrung ganzer Gebiete im Landkreis wurde zum Start des MTB-Konzeptes unter anderem von Thorsten Schär, Projektleiter Steuerungsgruppe MTB, entschieden abgelehnt“, heißt es weiter.
Lenkung durch attraktive Angebote sei das Ziel gewesen, bei konkreten Probleme habe man analysieren und aufklären wollen. Dementsprechend sind die Verbände bereit, „die Strategie einer gemeinsamen Lösungssuche bei konkreten Nutzungskonflikten“ zu unterstützten und bieten ihre Mithilfe an. „Konflikte auf bestehenden Wegen sind uns derzeit nicht bekannt und wurden uns auch von Seiten des Tourismus oder des Landratsamtes nie mitgeteilt“, führt Thomas Holz weiter aus.
Naturschutz und Radfahren: Keine konkreten Gründe für großflächige Verbote vorgebracht
Eine Beteiligung der Radfahrverbände sei „auch nach Auffassung des StMUV ein wichtiges Mittel, um im Einzelfall Konflikte wirksam und nachhaltig zu bearbeiten“. Dies sei bereits an den Runden Tischen zur Erholung in der freien Natur sowie im abschließenden Evaluierungsbericht des StMUV betont worden. „Bis heute konnten uns keine konkreten naturschutzfachlichen Gründe, welche die großflächige Einschränkung für Radfahrende im Landkreis Miesbach rechtfertigen würden, dargelegt werden“, sagt Gareis.
Naturschutzfachlich gebotene Sperrungen, die zudem in der Regel zeitlich befristet sind, wie beispielsweise im Wildschutzgebiet am Spitzingsee oder in der erst kürzlich erlassenen Allgemeinverfügung für den Elendsattel, tragen hingegen „beide Verbände mit und kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung aktiv über die ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle an ihre Mitglieder“.
Mit dem „Das Gelbe Blatt“-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Das Gelbe Blatt“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.