Haushamerin soll Partner bedroht haben

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Eine Haushamerin musste sich vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten, weil sie ihren Partner bedroht und die gemeinsame Mietwohnung beschädigt haben soll. (Symbolbild) © Thomas Plettenberg

Sie soll ein Messer in die Tür gerammt und ihre eigene Wohnungstür eingetreten haben: Einer Haushamerin wurde vorgeworfen, ihren Lebenspartner bedroht zu haben. Weil das Maß der Schuld zu gering und die Beweislage nicht eindeutig sei, wurde das Verfahren vor eingestellt.

Hausham– Weil sie ihren Lebensgefährten bedroht und in der gemeinsamen Mietwohnung randaliert haben soll, stand eine 36-jährige Frau aus Hausham vor dem Amtsgericht Miesbach. Sie soll ein Messer in das Türblatt ihrer Wohnzimmertür gerammt haben, um ihren Lebensgefährten in Angst zu versetzen. Auch eine Küchentür und die Tür der Nachbarwohnung soll sie beschädigt und wenige Tage später dann ihre eigene Wohnungstür eingetreten haben.

Angeklagte weist Vorwürfe von sich

Ihr Verteidiger stellte die Sache anders dar. Die angeblich demolierte Küchentür sei bereits zuvor in einem desolaten Zustand gewesen, was man anhand eines Fotos mit Zeitstempel belegen könne. Die Schäden an der Tür der Nachbarwohnung bestritt der Verteidiger. Zum Messer in der Wohnzimmertür wollte er keine Angaben machen. Der Partner seiner Mandantin habe allerdings die Angewohnheit, bei Wutanfällen gegen Türen und Lichtschalter zu schlagen, erklärte er.

In den 15 Jahren, die sie die Wohnung bewohnt hätten, habe „es nie was gegeben“, sagte die Angeklagte selbst, räumte aber ein, dass sie nie renoviert hätten und die Räume „irgendwann schon recht marode“ gewesen seien. Am Tattag selbst habe ihr Freund sie in der Arbeit angerufen und mitgeteilt, dass die Küchentür kaputt sei.

Beschwerden wegen Lärmbelästigung

Nach der Trennung und ihrem Auszug wenige Tage später habe sie mit einem Begleiter ihre Sachen aus der Wohnung holen wollen, doch sei das Türschloss ausgetauscht gewesen.

Da weder ihr Freund noch die Vermieterin erreichbar gewesen seien, habe der Bekannte „ganz leicht“ gegen die Tür gedrückt, wobei die Schließvorrichtung „ganz leicht“ ausgebrochen sei, schilderte der Anwalt. Es habe sich um erlaubte Selbsthilfe gehandelt, zumal die 36-Jährige offiziell noch Mieterin gewesen sei.

Immer wieder hätten sich die Nachbarn über Lärmbelästigung durch das Paar und dessen Bekannten beschwert, berichtete die mit der Hausverwaltung betraute Tochter der Eigentümerin. Gespräche hätten jedoch nicht gefruchtet, ebenso wenig die Bitte an Angehörige der Haushamerin, mäßigend auf sie einzuwirken. Die Nachbarn hätten irgendwann auch die Polizei gerufen. Der Freund der 36-Jährigen habe der Verwalterin gegenüber geäußert, er fürchte in der Wohnung um sein Leben, weil ihn die Partnerin mit einem Messer bedroht habe. Er habe öfter vor ihren Wutausbrüchen flüchten müssen, einmal nachts sogar barfuß.

Verwüstete Wohnung nach Wutanfall

In der fraglichen Nacht sei sie informiert worden, dass in der Wohnung randaliert und im Hausflur lautstark hantiert werde, sagte die Zeugin. Die Polizei sei schon vor Ort gewesen, als sie in die verwüstete Wohnung gekommen sei. „Nach Auszug oder Party sah das nicht aus, eher nach den Folgen eines Wutanfalls“, erinnerte sich die 58-Jährige.

Die Küchentür sei tatsächlich schon vorher schadhaft gewesen, aber in geringerem Ausmaß. In Küche und Bad habe auch manches unter dem Streit gelitten. Tags darauf habe die Tochter der Eigentümerin das Türschloss ausgetauscht, die wenig später eingedrückte Wohnungstür habe sie selbst wieder instand setzen können. Das Schloss bei Gefahr in Verzug auszuwechseln sei durchaus legitim, habe ihr ein Polizist erklärt.

Mit dem Auszug der Angeklagten sei mittlerweile wieder Ruhe für alle eingekehrt, bestätigte sie auf Nachfrage des Richters. Deshalb und aufgrund der unklaren Beweislage wurde das Verfahren schließlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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