Gute Nachricht für 1,1 Millionen Rentner: Grundrente steigt
Nur wenige Rentner erhalten die Grundrente. Wer eine freiwillige Steuererklärung abgibt, könnte Anspruch auf die Grundrente erhalten.
München – Seit dem 1. Juli ist die Rente für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern um 4,57 Prozent gestiegen. Der Rentenwert beträgt damit 39,32 Euro. Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Grundrente. Denn auch sie wird in Zukunft steigen. Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) könnte die Abgabe einer Steuererklärung nicht nur Rentnerinnen und Rentner helfen, mehr Grundrente zu erhalten, sondern auch grundsätzlich einen Grundrentenanspruch zu bekommen.
Grundrente 2025 steigt: Steuererklärung erhöht Betrag zusätzlich
Derzeit profitieren rund 1,1 Millionen Menschen – größtenteils Frauen – von der Grundrente. Dabei wird die gesetzliche Rente aufgestockt, wenn diese unterdurchschnittlich ausfällt. Im Januar 2024 betrug der durchschnittliche Betrag der Grundrente 86 Euro monatlich, wie die Lohi erklärt. Durch die Erhöhung der Rente wird der Betrag ab Januar 2025 höher ausfallen.

Anspruch auf die volle Grundrente haben Menschen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine abgestufte Grundrente gibt es nach 33 Jahren. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit und anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Zudem muss der Verdienst bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben.
Mehr Grundrente durch freiwillige Steuererklärung: „Sehr vorteilhaft“
Die Höhe der Grundrente hängt vom zu versteuernden Einkommen in der Rente ab. Zum Jahresbeginn berechnet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Grundrente neu. Somit wird die Rentenerhöhung 2024 erst im Januar 2025 berücksichtigt. Dafür nutzt die DRV die Steuererklärung des vorletzten Jahres oder des vorvorletzten Jahres. Liegt für die entsprechenden Jahre keine Steuererklärung vor, verwendet die DRV die Daten, die sie zur Verfügung hat.
Wenn alleinstehende Rentner ein maximal zu versteuertes Einkommen von 1375 Euro haben, erhalten sie 2024 die volle Grundrente. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften werden zusätzlich die Einkünfte des Partners dazugezählt. So darf das maximal zu versteuerte Einkommen eines Ehepaares 2145 Euro nicht überschreiten. Einkünfte, die darüber liegen, werden zu 60 Prozent angerechnet.
„Um das für die Berechnung der Grundrente herangezogene Einkommen zu drücken, kann eine freiwillige Steuererklärung sehr vorteilhaft sein“, erklärt die Lohi. Rentnerinnen und Rentner können dank einer freiwilligen Steuererklärung eine höhere Grundrente erzielen. Eine verpflichtende Steuererklärung ist erst nötig, wenn die Einkünfte über dem jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) liegt. Da viele Bezieher der Grundrente jedoch keine Steuern in der Rente zahlen, sind sie von einer Steuererklärung befreit.
Meine news
Grundrentenanspruch durch freiwillige Steuererklärung – Betrag erhöhen
Doch wer steuerlich absetzbare Ausgaben hat, kann durch die Abgabe einer Steuererklärung das zugrunde liegende Einkommen bei der Rentenversicherung verringern. Damit können Rentnerinnen und Rentner unter den Schwellenwert für die Grundrente fallen. Absetzbar sind zum Beispiel:
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
- Private Versicherungen: z.B. Haftpflicht-, KFZ-Haftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Unfall-, Zusatzkranken-, Auslandskranken-, Zahnzusatz-, Pflegezusatz- und Risikolebensversicherung
- Krankheitskosten: z.B. Zahnersatz, Brille, Medikamente, Rollator
- Kosten eines Pflegeheims abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung
- Renten- oder Steuerberatung
- Freibeträge für Kinder
- Handwerkerkosten
- Spenden
- Kirchensteuer
Eine freiwillige Steuererklärung kann vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Somit läuft am 31. Dezember 2024 die Frist für die Steuererklärung 2020 ab. Durch die Einreichung kann also ein erstmaliger Grundrentenanspruch entstehen oder eine Erhöhung erzielt werden. Die Lohi empfehlt Rentnerinnen und Rentnern, sich mit der Steuererklärung zu beeilen. Denn die Daten werden vom Finanzamt am 31. Oktober abgerufen. Bis dahin muss ein Steuerbescheid vorliegen, damit er die Daten beeinflussen kann. (vk)