Pfarrer aus dem Tegernseer Tal vor Gericht: Martin Weber wird Besitz von Jugendpornografie vorgeworfen

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Schwerwiegende Vorwürfe: Im Amtsgericht Miesbach fand kürzlich der Prozessauftakt gegen Pfarrer Martin Weber statt. © Gernböck

Ein Pfarrer aus dem Tegernseer Tal stand kürzlich in Miesbach vor dem Gericht. Martin Weber wird vorgeworfen im Besitz jugendpornografischer Inhalte zu sein.

Miesbach – In der Vergangenheit sah sich Pfarrer Martin Weber, bisheriger Leiter der evangelischen Kirchengemeinde Tegernseer Tal, mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Nun steht er erneut im Kreuzfeuer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Geistlichen Besitz jugendpornografischer Inhalte vor. Gegen einen Strafbefehl hat Weber, wegen der Vorwürfe mittlerweile suspendiert, Anfang September Einspruch erhoben. Nun begann am Amtsgericht Miesbach der Prozess gegen ihn.

Insgesamt zwölf Bilddateien jugendpornografischen Inhaltes wurden laut Anklage bei einer Durchsuchung des Pfarrhauses in Tegernsee, Webers ehemaligem Wohnsitz, Ende März 2024 sichergestellt. Sie waren auf einem Rechner, sowie auf vier Festplatten und einer CD-ROM abgespeichert. Es habe sich auch um mehrere Dubletten gehandelt, fügte Richter Walter Leitner hier an. Konkret handle es sich also um fünf Fotos inkriminierten Inhaltes. Diese zeigen laut Anklageschrift unbekleidete Mädchen im Alter von etwa 14 und 15 Jahren.

Sicher wäre es für ihn einfacher gewesen, den Strafbefehl zu akzeptieren und woanders einen Neuanfang zu unternehmen, erklärte der Priester. Gleichwohl wolle er sich nicht „wegducken“. Er habe während seiner Studienzeit diese Bilder auf seinen ersten Computer heruntergeladen, also zwischen 1997 und 2002, räumte der Pfarrer ein. Doch seien die Inhalte öffentlich zugänglich gewesen. Es habe sich nicht um Illegales gehandelt, und bestimmt keine gezielte Suche nach Jugendpornografie.

Pfarrer Martin Weber will sich nicht „wegducken“

Dass die Inhalte dennoch nach wie vor auf seinen Datenträgern zu finden waren, begründete Weber damit, dass er vor dem Entsorgen ausgedienter Rechner immer alle abgespeicherten Daten auf externe Festplatten, dann auf das Nachfolgegerät übertragen habe. Die fünf alten Bilder seien im Lauf der Zeit in Vergessenheit geraten und quasi jeweils unbeabsichtigt mitgeschleppt worden.

Als nicht nachvollziehbaren „Wahnsinn“ bezeichnete Weber, dass er sich – seiner Schilderung nach – nun schon zum dritten Male wegen dieser Sache rechtfertige müsse. Zum ersten Mal, als seine Ex-Frau ihm während der Ehescheidung und eines Sorgerechtsprozesses für die gemeinsame Tochter Kindesmissbrauch unterstellt hatte. Das Verfahren sei damals eingestellt worden, die Ehefrau habe sich in Folge wegen Verleumdung rechtfertigen müssen.

Die Bilder seien ihm nach Abschluss des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft zurückgegeben worden, die sie als „unbedenklich“ bewertet habe. Sein Anwalt habe ihm damals geraten, sie aufzubewahren, falls neue Vorwürfe in dieser Richtung auftauchen sollten.

Schwerwiegende Vorwürfe gegen Pfarrer aus dem Tegernseer Tal

Doch vor drei Jahren, nachdem er sich wiederum mit Vorwürfen des Betrugs, der Untreue und des Diebstahls von Kirchengeldern seitens eines Gemeindemitglieds konfrontiert gesehen habe, sei diese alte Sache wieder hervorgezogen worden. Und jetzt sehe er sich zum dritten Mal derselben Anschuldigung ausgesetzt, diesmal in Form eines Strafbefehls. Das sei ihm nicht mehr nachvollziehbar. Weber sprach von einer „Kaskade von Vorwürfen“, die in der Vergangenheit über ihn hereingebrochen sei mit dem Ziel, ihn beruflich und privat „kaputtzumachen“. Dagegen müsse er sich, auch im Interesse seiner Familie, zur Wehr setzen.

Die beschlagnahmten Datenspeicher waren von einem Sachverständigen untersucht worden. Als durchaus nachvollziehbar und plausibel stufte der Gutachter Webers Erklärung ein, die Bilddateien seien vor längerer Zeit heruntergeladen und dann auf neue Datenträger übertragen worden. Dafür sprächen die Zeitstempel der Bilder. Hinweise auf eine Suche nach entsprechenden Inhalten im Internet hätten sich nicht ergeben, auch seien die Dateien nicht strukturiert in einem eigenen Ordner abgelegt gewesen.

Alter der abgebildeten Personen könne man nicht eindeutig festmachen

Ob die abgebildeten Personen schon volljährig oder noch unter 18 Jahren seien, könne man nicht eindeutig festmachen. Er halte sie eindeutig für unter 18 Jahren, lautete dagegen Leitners Einschätzung. Gleichwohl zeichne sich ab, dass es sich wohl tatsächlich nur um „altes Zeug“ handle. Über die Anregung der Verteidigung, die Sache gegen Geldauflage einzustellen, konnte seitens der Staatsanwältin am Verhandlungstag selbst noch nicht entschieden werden.

Im weiteren Verfahrensgang soll nun ein Gutachten endgültige Klarheit schaffen, welchen Alters die Mädchen sind. Außerdem soll geklärt werden, ob die Bilddateien schon einmal Gegenstand eines Verfahrens waren. Falls ja, könne Weber kein Vorwurf gemacht werden, sagte der Richter. Da sich dieser aber jetzt erstmals dazu geäußert habe, habe man das nicht früher überprüfen können. Stefan Gernböck

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