Ein an Räude erkrankter Fuchs schreckte zuletzt Anwohner in Walchensee auf. Das Tier machte es sich auf Terrassen und in Wohnzimmern gemütlich. Nun erteilte das Landratsamt eine Sondergenehmigung zur Entnahme.
In den letzten Wochen sorgt ein Fuchs, der vermutlich an Räude erkrankt ist, in Walchensee für Besorgnis unter den Anwohnern. Nach Berichten Einheimischer habe das Tier bereits in mehreren Haushalten und auf Terrassen Rast gemacht. Das bestätigt auf Rückfrage auch die Polizei in Kochel am See. Hier wurden laut dem Leiter der Polizeidienststelle, Josef Grasegger, zwei Fälle offiziell gemeldet. Das Tier habe sich wohl an und in Wohnhäusern zurückgezogen, sich auf Gartenmöbel und Sofas gelegt, um sich auszuruhen. „Wir sind aber nicht die zuständige Behörde dafür und haben das weiter an die Jagdbehörde des Landratsamts gegeben“, sagt Grasegger dazu.
Kranker Fuchs legt sich auf Sofas
Das Landratsamt bestätigt ebenfalls die Meldungen: „Der Jagdbehörde wurde ein stark mit Räude befallener Fuchs am Walchensee gemeldet.“ Derartige Meldungen erhalte das Tölzer Landratsamt ein bis zweimal im Jahr. Jagdausübungsberechtigt sind in dem Bereich in Walchensee die Bayerischen Staatsforsten. Da es sich um ein bebautes Wohngebiet handelt, also ein „befriedeter Bereich“ ruht dort die Jagd grundsätzlich, erklärt der Forstbetriebsleiter der Staatsforsten, Robert Krebs dazu. Daher brauche man für eine Entnahme des erkrankten Tieres eine Ausnahmegenehmigung von der unteren Jagdbehörde.
Landratsamt-Sprecherin Marlis Peischer sagt: „Mittels Ausnahmegenehmigungen kann die Untere Jagdbehörde bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf bestimmte Zeit erlassen.“ Aufgrund der Mitteilung wurde mit dem zuständigen Revierinhaber Kontakt aufgenommen und eine Genehmigung zur Entnahme erteilt.“ Da der Fuchs sich auf Privatgrundstücken aufgehalten hat, müsse allerdings beachtet werden, dass auch der jeweilige Grundstückseigentümer kontaktiert werden muss. „Nur mit dessen Einwilligung darf der Revierinhaber auf dem Grundstück jagen“, erklärt Peischer weiter. Laut Krebs stehe der örtliche Berufsjäger bereits mit einigen Anwohnern in Kontakt, konnte den Fuchs jedoch bislang noch nicht ausfindig machen.
Ausnahmegenehmigung zur Jagd erteilt
Sollte der Fuchs vom zuständigen Jäger angetroffen werden, gelte ganz gleich welchen Ortes das Credo: „Ob ein Tier sicher entnommen werden kann, trifft der Jäger selbstständig vor Ort“, so Peischer. Beim Auftreten von Räude soll die Jägerschaft aufgrund der Hegeverpflichtung im Bayerischen Jagdgesetz intensiver jagen.
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Auf Rückfrage erklärt Robert Krebs, dass es für die Anwohner nun wichtig sei, sämtliche Lebensmittel oder Futtermittel von Terrassen- und Gartenbereichen fernzuhalten. „Da der Fuchs geschwächt ist, lockt ihn Nahrung natürlich magisch an.“ Sollten Anwohner den Fuchs trotzdem in ihren Gärten antreffen, sollte der zuständige Jäger kontaktiert werden. Es gäbe keinen Grund zur Panik. „Ich verstehe, dass das unangenehm ist, aber es ist nichts Dramatisches“, beruhigt Krebs.
Fuchs nicht in die Enge treiben
Eine Ansteckung auf den Haushund ist laut Peischer zwar grundsätzlich möglich, wobei der Hund das Krankheitsbild einer sogenannten Sarcoptes-Räude entwickelt. Die Tiere leiden unter starkem Juckreiz und beißen sich die Haare aus bis zur blutenden Haut. Aber: „Es gibt relativ wirksame Präparate zur Bekämpfung der Milben.“ Der Mensch dagegen ist für den Erreger der Fuchsräude ein Fehlwirt, sodass die Symptome meist schwächer sind, als bei der „echten“ (Menschen-)Krätze und häufig nach kurzer Zeit von selbst verschwinden.
Wer auf den Fuchs trifft und Angst vor ihm hat, könne ihn durch in die Hände klatschen verscheuchen, sagt Krebs. „Normalerweise hauen die Tiere dann sehr schnell ab.“ Einen Angriff müsse man nicht befürchten. „Man sollte das Tier nur nicht in die Enge treiben.“