Weil ein Hackschnitzellager an der Staatsstraße zwischen Ostin und Hausham verlegt wird, muss die Gemeinde Gmund einen Bebauungsplan mit Sondergebiet für den neuen Standort aufstellen. Er kommt voran, die Mitglieder des Bauausschusses befassten sich jetzt wieder damit.
Gmund - An der Staatsstraße 2076 zwischen Ostin und Hausham dampft ein großer Berg an Hackschnitzeln. Weil die Lagerstätte eines Landwirts dem Landratsamt ein Dorn im Auge ist, kommt sie weg. Die Umsiedlung zur oberhalb gelegenen Hofstelle in Antenloh mit entsprechenden wetterfesten Lagermöglichkeiten und einer befestigten Fläche zum Rangieren haben die Mitglieder des Gemeinderats bereits in die Wege geleitet. Der Flächennutzungsplan wird dafür gerade geändert, außerdem wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der ein Sondergebiet Hackschnitzellager beinhaltet.
Bei ihrer jüngsten Sitzung mussten sich die Mitglieder des Bauausschusses mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen befassen. So fordert die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt einen Umweltbericht. Dieser werde gerade erstellt, berichtete Bauamtsleiterin Christine Wild, die auch darüber informierte, dass das Vorhaben vom Landratsamt nicht abgelehnt werde.
Neuer Standort für Hackschnitzellager bei Gmund: Straßenverbreiterung nötig
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim widmete sich der Zufahrt und Erschließung des neuen Hackschnitzellagers über die von der Staatsstraße abzweigenden Gemeindeverbindungsstraße Schuß-Wies. Weil die Fahrbahn an der Abzweigung zwar 6,21 Meter breit sei, sich jedoch auf den folgenden 30 Metern auf 4,62 Meter verjünge, müsse hier durchgängig auf 6,21 Meter ausgebaut werden. Es müsse ein gefahrloser Begegnungsverkehr auf der Zufahrt möglich sein, damit der Verkehr auf der Staatsstraße nicht behindert werde, berichtete Wild aus der Stellungnahme und kündigte an, dass nun Gespräche mit dem Landwirt wegen der Kosten geführt werden müssten. Ein Einfahrtstrichter an der jetzigen Zufahrt zum Lager müsse zudem zurückgebaut werden.
Neben dem Wasserwirtschaftsamt, das auf die Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser pocht, meldete sich auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Von dort kommen zwar keine Einwände, doch wird auf ein Ausgleichsflächenkonzept verwiesen. Schließlich macht das Bayerische Umweltamt darauf aufmerksam, dass ein Restrisiko für Hangrutschungsgefahren unterhalb des künftigen Standorts bestehe.
Die Bauausschussmitglieder waren mit den Antworten der Verwaltung auf die Stellungnahmen einverstanden. Damit ist das Vorhaben einen Schritt vorangekommen. Der Bebauungsplan wird nun erneut ausgelegt und die Bürger und Behörden abermals beteiligt.