Klage wegen Neubau ist hinfällig

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Auf diesem Grundstück an der Luckenkopfstraße soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Der Bauausschuss hat sein Einvernehmen nun erteilt. © Thomas Plettenberg

Es könnte der Schlusspunkt einer seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung sein: Der Wiesseer Bauausschuss hat der Planung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Luckenkopfstraße nach mehrmaliger Ablehnung nun doch zugestimmt. Der Bauherr hat Größe von Quergiebel auf zulässiges Maß reduziert.

Bad Wiessee – Der Bauherr hatte an den Plänen noch einmal Hand angelegt, nachdem die Gemeinde sogar Klage gegen die vom Landratsamt Miesbach erteilte Baugenehmigung erhoben hatte.

Die Mitglieder des Bauausschusses hatten sich stets an der Größe des Bauvorhabens gestört und deshalb das gemeindliche Einvernehmen zu dem Neubauprojekt mehrfach verweigert. Das Landratsamt als übergeordnete Behörde beurteilte die Sachlage anders: Es befand, dass sich das Mehrfamilienhaus durchaus in die Umgebungsbebauung einfüge – mit der Folge, dass die Kreisbehörde Ende 2023 das Einvernehmen der Gemeinde ersetzte und die Baugenehmigung erteilte. Der Bauausschuss beschloss daraufhin, ein klares Zeichen zu setzen und sich mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die erteilte Baugenehmigung zu wehren. Das Argument der Gemeinde: Der Quergiebel widerspreche mit seiner Breite von zehn Metern der örtlichen Gestaltungssatzung. Dass das Landratsamt dennoch die Genehmigung erteilte, hatte im Bauausschuss für Empörung gesorgt.

Bauvorhaben an der Luckenkopfstraße: Antragsteller lenkt ein

Nun gab‘s offenbar ein Einlenken des Antragstellers. Wie Bauamtsleiter Anton Bammer in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses erklärte, wurde im Rahmen einer Tekturplanung der Quergiebel auf das zulässige Maß reduziert. „Durch diese Anpassung würde der Grund für die Klage entfallen“, machte Bammer deutlich. Zudem hatte der Bauherr die Tiefgarage verkleinert und durch einen anderen Zuschnitt die Anzahl der Wohneinheiten von bisher sechs auf acht erhöht. Diese Erhöhung der Wohneinheiten macht allerdings auch mehr oberirdische Stellplätze erforderlich. Dass nunmehr vier Stellplätze direkt von der Luckenkopfstraße her angefahren werden, wollte Peter Kathan (CSU) nicht recht gefallen – ist laut Bammer derzeit aber satzungskonform.

Schließlich erteilte der Ausschuss der Tekturplanung mit 7:1-Stimmen die Zustimmung. Der nächste Schritt ist nun, dass die Gemeinde ihre Klage gegen das Landratsamt zurücknimmt.

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