Milliarden-Schaden für Steuerzahler? KfW-Darlehen für Ausbau des Wasserstoff-Kernnetz birgt Risiko
Ein nationales Wasserstoffnetz soll vor allem die Industrie grüner machen. Doch der Bund könnte auf einem riesigen Schuldenberg sitzen bleiben.
Berlin – Wasserstoff gilt als wichtiger Baustein für die Energiewende, vor allem in der Industrie. In einem ersten Schritt soll ein großes Kernnetz entstehen, das die derzeit bekannten großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland verbinden soll. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte Mitte November an, dass dieses Kernnetz 9040 Kilometer Leitungen umfassen soll, von denen rund 4000 Kilometer neu gebaut werden müssen. Bis 2032 soll das Netz in Betrieb gehen.
Milliarden-Risiko für Steuerzahler durch Aufbau des Wasserstoffnetzes: Darlehen fließt auf Amortisationskonto
Das Kernnetz wird privatwirtschaftlich gebaut und betrieben und durch Entgelte der Wasserstoffkunden finanziert. Nach Angaben des FNB Gas, dem Zusammenschluss der überregionalen Ferngasgesellschaften in Deutschland, belaufen sich die Investitionskosten für das Kernnetz auf 19,7 Milliarden Euro.

Da jedoch zunächst mit einer relativ geringen Zahl von Wasserstoffnutzern zu rechnen ist, können diese Investitionskosten der Kernnetzbetreiber nicht vollständig über die Netzentgelte umgelegt werden. Daher legt die Bundesnetzagentur eine Obergrenze für die Netzentgelte fest. Dies soll einen Anreiz für die Industrieunternehmen schaffen, auf Wasserstoff umzusteigen.
Aber auch die Netzbetreiber brauchen einen Anreiz, sich am Ausbau des Kernnetzes zu beteiligen. Hier kommt die KfW ins Spiel. Die staatliche Förderbank stellt ihnen 24 Milliarden Euro als Darlehen über ein so genanntes Amortisationskonto zur Verfügung, das bei der H2 Amortisationskonto GmbH liegt. Diese wiederum gehört der Trading Hub Europe GmbH, einer Kooperation der elf größten deutschen Ferngasunternehmen.
Milliarden-Risiko für Steuerzahler durch Aufbau des Wasserstoffnetzes: Bund gibt KfW eine Freistellungsvereinbarung
Das Geld aus dem Amortisationskonto soll die Zeit überbrücken, in der die Netzentgelte gedeckelt sind und deswegen die laufenden Kosten nicht decken. Läuft die Deckelung aus, müssen die Betreiber ihre Einnahmen allein aus den Netzentgelten erwirtschaften. Sobald die Einnahmen aus den Netzentgelten die Kosten übersteigen, fließen die Überschüsse zur Tilgung auf das Amortisationskonto zurück. Spätestens 2055 soll die Rückzahlung abgeschlossen sein.
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Dahinter verbirgt sich jedoch ein milliardenschweres Risiko, wie die Wirtschaftswoche berichtet. Denn sollte bis 2055 keine vollständige Tilgung erfolgt sein, übernimmt der Bund 76 Prozent des verbleibenden Defizits, die Netzbetreiber müssen nur 24 Prozent tragen. Die KfW selbst trägt kein Risiko, da sie vom Bund eine Freistellungsvereinbarung erhalten hat. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall Kosten von bis zu 18 Milliarden Euro auf den Steuerzahler zukommen könnten, sollte das Projekt scheitern.
Hintergrund der Freistellung ist, dass 24 Milliarden Euro mehr als 76 Prozent des Eigenkapitals der KfW ausmachen. Eine zentrale Vorgabe ist laut Bundesbank jedoch die Begrenzung eines einzelnen Großkredits auf 25 Prozent des Kernkapitals. Mit der Freistellungsvereinbarung des Bundes für die KfW wurde dieses Problem gelöst.