Lindner stellt Kindergelderhöhung in Aussicht – bricht ein Ampel-Streit erneut aus?
Christian Lindner kündigt eine Erhöhung des Kindergeldes für 2025 an. Damit erneuert er den Ruf nach steuerlichen Vorteilen – und heizt damit einen alten Ampel-Streit an.
Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigt sich derzeit vorsichtig bei Ausgaben – besonders im sozialen Bereich. Nun hat er jedoch eine Erhöhung des Kindergeldes 2025 in Aussicht gestellt. Wie viel Eltern letztendlich bekommen, ist jedoch noch unklar. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, sagte der Lindner dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Das Kindergeld sei bereits 2023 „sehr stark und überproportional erhöht“ worden, um Familien zu entlasten. „Das war ein großer Erfolg“, sagte der Finanzminister. „Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an.“
Lindner spricht über Kindergelderhöhung – und heizt alten Ampel-Streit über Kinderfreibetrag an
Neben der Kindergelderhöhung kündigte Lindner eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommenssteuer an. Gegenüber dem RND erneuerte er außerdem seine Forderung, den Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend anzugeben. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. Leider werde es bisher von SPD und Grünen blockiert, sagte Lindner.
Die Debatte über den Kinderfreibetrag und das Kindergeld ist innerhalb der Ampel-Koalition nicht neu. Lindner wollte den Steuerfreibetrag für Kinder anheben, das Kindergeld jedoch nicht. Das sei ungerecht, weil so nur Familien mit hohen Einkommen entlastet würden, kritisiert dagegen die SPD. Für Familien mit niedrigen Einkommen sei dagegen das Kindergeld entscheidend. Sie profitieren vom Kinderfreibetrag nicht.
Kinderfreibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen – im Gegensatz zum Kindergeld
Die FDP argumentiert dagegen, dass mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages nur die Erhöhung des Kindergeldes aus dem Jahr 2023 nur steuerlich nachgezogen werden solle.
Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen. Das Kindergeld war im Jahr 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. 2025 soll es durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. (ms/dpa)