SEK-Einsatz mit Folgen: Polizisten als „Trottel“ bezeichnet
Ein Benediktbeurer musste sich am Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten. Am Rande eines SEK-Einsatzes soll er einen Polizisten beleidigt haben.
Benediktbeuern – Er soll einen Polizisten als Trottel bezeichnet haben. Deshalb war ein 55-jähriger Benediktbeurer mittels Strafbefehls wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Weil der Mann dagegen Einspruch einlegte, kam die Sache vor Gericht. „Ich würde gerne weniger bezahlen, am liebsten würde ich gar nicht zahlen“, begründete der Beschuldigte seinen Einspruch. „Das wird hier nicht möglich sein“, machte der Richter wenig Hoffnung, nachdem er die unterschiedlichen Aussagen des Angeklagten sowie des beteiligten Polizisten gehört hatte.
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An einer Straßensperrung kam es zur Beleidigung
Der Vorfall ereignete sich am 10. Juni dieses Jahres am Rande des Großeinsatzes der Polizei, der von Beamten des Spezialeinsatzkommandos Südbayern unterstützt worden war. Während des Einsatzes hatten ein paar Straßen gesperrt werden müssen. Das störte den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu Folge den Angeklagten. „Er kam an die Absperrung und fragte, warum er nicht durch könne, er wolle zum Friseur“, schilderte ein Polizist die folgenreiche Begegnung. Er habe dann die Gefährdungslage erklärt. Daraufhin habe sich der Beschuldigte echauffiert, „ob die Trottel wieder alles absperren wie bei Corona – und dann geben mir die Trottel auch noch einen Platzverweis.“
Angeklagter stellt den Sachverhalt anders dar
Der Angeklagte erklärte: „Das stimmt nur zum Teil.“ Nach seiner Einschätzung sei das „eine dilettantische Straßensperrung“ gewesen und der „Polizist hantierte geschäftig rum“. Deshalb habe er gefragt, was los sei: „Ich möchte bitte eine Auskunft. Ich bin doch kein Trottel.“ Keinesfalls habe er mit dem Begriff den Gesetzeshüter gemeint. Somit war eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation gegeben, aber das Gericht ließ keinen Zweifel daran, zu welcher Seite Justitias Waage ausschlagen würde. „Es geht um die Glaubwürdigkeit“, erläuterte Richter Helmut Berger und gab deutlich zu verstehen, dass er damit beim Angeklagten Probleme hatte. Als der Richter hinzufügte, dass aufgrund des tatsächlichen Einkommens des Benediktbeurers die Tagessätzhöhe von 40 Euro „nicht zu halten“ sei, es somit teurer werden würde, nahm der Handwerker seinen Einspruch zurück und akzeptierte die Strafe von 2000 Euro.