Ein Ratsbegehren zum Landratsamts-Neubau in Landsberg?
Am Freitag steht im Kreistag das Bürgerbegehren der BI „LRA-Neubau stoppen“ auf der Tagesordnung. In der Sitzung soll auch entschieden werden, ob es ein Ratsbegehren gibt. Dessen vom Landratsamt vorgeschlagene Fragestellung bezeichnen BI und SPD-Kreistagsfraktion als „irreführend“.
Landkreis Landsberg - Der bisher vorgelegte Entwurf des Ratsbegehrens fragt, ob die Bürger für das „Dienstleistungsgebäude am Penzinger Feld“ sind, „um 13 angemietete Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Millionen € zusammen zu fassen und die Zulassungsstelle dort unterzubringen“. Auf dem Stimmzettel daneben steht die Frage der BI. In einer dritten Frage sollen die Bürger entscheiden, welches der beiden Begehren sie befürworten, sollten die Antworten auf sie nicht miteinander vereinbar sein.
Stimmzettel zum Landsberger Landratsamts-Neubau: Wer will einen Apfel, wer will Obst?
Die SPD-Fraktion spricht sich generell gegen ein Ratsbegehren aus. Die Fragestellung treffe zudem „keine Aussage zur Realisierung der aktuellen, konkreten Planungen. (...) Das Bürgerbegehren fragt: ‚Möchten Sie keinen Apfel?‘, das Ratsbegehren fragt: ‚Möchten Sie Obst?‘“ Das schließe sich nicht gegenseitig aus, „wer eine Ananas möchte, beantwortet beides mit ‚Ja‘“. Dementsprechend fände ein Neubau an sich wohl eine „überwältigende Mehrheit“ im Kreistag. Da sich die Fragen nicht ausschließen, könne aber die dritte Frage nicht gestellt werden. Der Stichentscheid sei somit „unzulässig“.
BI-Sprecher Hans-Jürgen Schulmeister, Stadtrat „Landsberger Mitte“, bezeichnet das Ratsbegehren als „unnötig“. Es formuliere nur „die Frage des Bürgerbegehrens anders“. Auch werde im Ratsbegehren von einem „Dienstleistungsgebäude“. Sonst habe der Landkreis den „Lechkiesel“ auch als „Raum für Vereinsveranstaltungen und Gemeinschaftsprojekte“ bezeichnet. Als Reaktion auf die bisherige Formulierung des Ratsbegehrens beantragt die BI, die von ihr gestellte Frage wie folgt zu konkretisieren: „Sind Sie dafür, den Neu- bzw. Erweiterungsbau, der als Lechkiesel bezeichnet wird mit Baukosten von ca. 120 Mio. €, am Penzinger Feld zu stoppen?“
Generell müsse auch rechtlich geprüft werden, ob die Verwaltung nach der Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens ein Ratsbegehren überhaupt noch initiieren dürfe, so der stellvertretende BI-Sprecher Christian Loderer.
Der Kreisausschuss hatte in einer Empfehlung an den Kreistag einen Stopp der aktuellen Planungen mit knapper Mehrheit abgelehnt.
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