Mutter zeigt Tochter (5), die mit Horrorpuppe schläft und erntet Entsetzen

Katelyn ist Mutter und hat auf TikTok ein Video gepostet, in dem ihre Tochter Georgia (5) im Bett liegt und eine Horrorpuppe eng umschlungen hält. Viele TikTok-Nutzer reagierten verstört auf die Puppe. Ein User fragte: „Was ist das?“, ein anderer zeigte einfach nur ein weinendes Emoji. „Ein Ungeheuer von Marvel“, lautete ein weiterer Kommentar.

Die Mutter verteidigte die Schlafgewohnheit ihrer Tochter. „Viele sind nicht damit einverstanden, dass sie die Puppe hat, was ich bis zu einem gewissen Grad verstehe. Aber es ist einfach ein kleines Mädchen, das ein bisschen vernarrt ist und keine Angst hat. Das finde ich großartig“, erklärte sie gegenüber „Newsweek“.

Mutter zeigt Tochter (5), die mit Horrorpuppe schläft: „Es gibt keinen Grund zur Besorgnis"

Die Mutter beschrieb ihre langjährige Leidenschaft für Halloween und erzählte, dass sie diese offensichtlich an ihre Tochter weitergegeben habe. Seit Georgias Geburt im Oktober sei diese in einem von Kostümen und Horrorgestalten geprägten Umfeld aufgewachsen. Zusammen mit ihrer Tochter sieht sie sich auch Horrorfilme an. „Ich verstehe Ihre Bedenken, aber es gibt keinen Grund zur Besorgnis ...“, entgegnete sie den Kritikern.

Kind hat Angst vor Monster unter dem Bett - Babysitterin findet dort einen Mann

Georgia liebt es gruselig. Ein Kind aus Kansas hat mit seiner Angst vor Monstern möglicherweise Schlimmeres verhindert: Es erzählte seiner Babysitterin von einem „Monster unter dem Bett“. Als die Frau dem Kind zeigen wollte, dass sich dort keines befindet, sprang ein Mann hervor. Nach einem kurzen Kampf fielen sowohl die Babysitterin als auch das Kind zu Boden und der Mann konnte fliehen. Die Frau verständigte sofort die Polizei, die den Mann bis zum Morgen suchte.

Die Polizei identifizierte den Mann als einen 27-jährigen ehemaligen Bewohner des Hauses. Aufgrund einer Missbrauchsverfügung durfte er das Haus nicht mehr betreten oder darin wohnen. Er wurde wegen des Verdachts auf schwere Entführung, Einbruchsdiebstahl, Körperverletzung, Gefährdung von Kindern, Behinderung von Vollstreckungsbeamten sowie des Verstoßes gegen die Verfügung verhaftet.