Brandbrief an Habeck wegen KfW-Zuschuss – Kritik wächst: „große Enttäuschung“
Die Förderung für den Einbau einer Heizung kann jetzt beantragt werden. Doch die KfW bearbeitet die Anträge erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das sorgt für Kritik.
Berlin – Eigentlich können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern seit dem 27. Februar 2024 Anträge auf Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bei der KfW stellen. Es ist der Startschuss eines der wichtigsten Projekte der Bundesregierung: Das Ziel ist ein Umstieg auf klimafreundliches Heizen, und das möglichst schnell. Bisher gab es staatliche Zuschüsse für die Modernisierung von Heizungen, doch ab sofort übernimmt die KfW alle Programme. In der Praxis führt das offenbar zu Chaos.
Nach Brandbrief an Habeck: Weitere Kritik an KfW-Förderung
Ein Kritikpunkt ist, dass die KfW die Anträge erst ab September bearbeitet. Das heißt: Die Auszahlung von Fördergeldern verschiebt sich weit nach hinten. „Dies kommt in der psychologischen Wirkung einem erneuten Förderstopp bis September gleich“, kritisierten die Verbände BDH und ZVSHK in einem Brandbrief an Robert Habeck (Grüne), der Ippen.Media vorliegt.

„Wir hätten uns in einem guten Miteinander gewünscht, dass wir als Branche über solche technischen Probleme vorab informiert werden“, heißt es in dem Brief, der auf den 29.02. datiert ist. „Aktuell sehen wir die große Gefahr, dass bei Bekanntwerden dieses Umstandes die Heizungsmodernisierung für 2024 massiv ausgebremst wird.“
Chaos bei KfW-Förderung? Verbände schrieben Brandbrief an Habeck
Die Verbände schlagen vor, Antragstellern beantragte Fördermittel zunächst im Rahmen eines zinslosen Darlehens ungeprüft zu gewähren und auszuzahlen und nach technisch möglicher Einreichung von Nachweisen als korrekte Auszahlung von Fördermitteln nachzuprüfen.
HomeServe Geschäftsführer Thomas Rebel teilt die Meinung der Verbände. Theorie und Praxis würden auseinander gehen, sagte Rebel zu Ippen.Media. „Denn jetzt bekommen Antragsteller im KfW-Portal gleich eine große Enttäuschung mitgeliefert“, so Rebel. Antragsteller würden zwar eine vorläufige Zusage bekommen, müssten aber weiter auf die Auszahlung der Fördergelder warten. „Seit Monaten plädieren die Industrie und das Handwerk dafür, dass endlich Klarheit zur Förderung herrscht, und jetzt das. Die Bürokratie schlägt wieder zu und die Hoffnung auf einen baldigen Aufschwung im Markt für nachhaltige Heizungen hat einen weiteren Dämpfer erhalten.“
Wer Zuschüsse zur neuen Heizung bekommt und wie hoch die Heizungsförderung ist
Hintergrund der neuen Förderung ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Demnach soll ein freiwilliger Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gefördert werden. Als klimafreundlich gelten insbesondere Wärmepumpen und Solarthermieanlagen, aber auch bestimmte Holz- oder Pelletheizungen.
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Die Grundförderung für alle klimafreundlichen Heizungstypen beträgt 30 Prozent der Investitionssumme. Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben – also eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus selbst bewohnen – könnten zudem unter zwei Voraussetzungen Boni erwerben: Sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, steht ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent zu.
Für den Austausch einer besonders ineffizienten alten Heizung (Kohle-, Holz-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alte Gas- und Biomasseheizungen) gibt es bis einschließlich 2028 einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Für Biomasseheizungen gibt es einen Zuschlag von 2.500 Euro, sie müssen allerdings einen gewissen Staub-Emissionsgrenzwert einhalten. Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro können Verbraucher als Zuschuss erhalten.
Wer kann eine KfW-Förderung beantragen?
Vorrang bei der Antragsstellung haben zunächst Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Andere Gebäudeeigentümer müssen sich noch gedulden. Die KfW schaltet die Antragsformulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai beziehungsweise August frei. Alle Antragsberechtigten können aber bereits jetzt den Heizungstausch angehen und den Antrag bei der KfW bis 30. November nachreichen. Voraussetzung für den Förderantrag ist ein zuvor abgeschlossener Vertrag mit einem Fachunternehmen.