Das dazugehörige Handbuch soll noch im Detail vorgestellt werden, die Ortsgestaltungssatzung für die Schongauer Altstadt wurde vom Stadtrat bereits beschlossen. Sowohl Eigentümer, Bauherren, Architekten und Fachplaner sollen profitieren.
Auch wenn es erst einmal sperrig klingen mag: Die sogenannte „Ortsgestaltungssatzung“ für die Schongauer Altstadt soll letztendlich mehr Übersichtlichkeit für Hauseigentümer und Planer schaffen sowie für ein schönes Stadtbild sorgen. Verschiedene Belange der Altstadt – von Denkmalschutz über die Werbesatzung bis hin zum persönlichen Geschmack – beschäftigen sowohl den Bau- und Umweltausschuss als auch den Stadtrat immer wieder, erklärte Stadtbaumeister Sebastian Dietrich in der jüngsten Stadtratssitzung. Ortsgestaltungssatzung und Handbuch sollen nun sämtliche Regelungen für die Altstadt zusammenfassen. „Keine Gängelung, sondern eine Vereinfachung für alle Beteiligten“, solle das ganze damit sein, wie Dietrich betonte. So wird beispielsweise die bestehende Werbeanlagensatzung in die Ortsgestaltungssatzung integriert, sodass Planende und Eigentümer künftig nur noch mit einem Regelwerk konfrontiert sind.
Das Gestaltungshandbuch, das gesondert noch im Detail vorgestellt werden soll, beinhalte außerdem Informationen zu verschiedenen Genehmigungsverfahren, steuerlichen Auswirkungen von Baumaßnahmen und einen Förderwegweiser. Es soll Eigentümern, Bauherren, Architekten & Co. „als verständliche und plausible Planungsgrundlage dienen“. Das rund 50 Seiten umfassende Handbuch beinhaltet anschauliche Darstellungen der Regelungen mit Bildern positiver Beispiele und Erläuterungen der Zielsetzung. So erhoffe man sich eine bessere Nachvollziehbarkeit, größere Akzeptanz und eine erfolgreichere Umsetzung der geltenden Vorschriften, so Dietrich – „ein Mehrwert für alle Beteiligten“.
Eigentümer sollen Handbuch bekommen
Im Handbuch wird beispielsweise auf die Parzellenstruktur, die verschiedenen Haustypen aus Stilepochen wie Barock, Historismus und Jugendstil, Dachformen, -deckung, und - aufbauten sowie die Fassadengestaltung (Farbe, Oberfläche), Fenster und Türen, Balkone und Vorbauten, Begrünung, Beleuchtung oder Werbeanlagen eingegangen. Man wolle das Handbuch proaktiv allen Hauseigentümern der Altstadt zukommen lassen, kündigte Dietrich an.
Bereits im März des vergangenen Jahres, erinnerte der Stadtbaumeister, hatte der Stadtrat auf Anregung des Kreisheimatpflegers Jürgen Erhard und in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Weilheim-Schongau beschlossen, eine entsprechende Ortsgestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch zu erstellen. Die Erarbeitung des Satzungsentwurfs sowie des Handbuchs wurde vom Planungsbüro „AKFU Architekten und Stadtplaner Germering“ in Zusammenarbeit mit der Schongauer Stadtverwaltung übernommen. Abstimmungen mit dem Kreisheimatpfleger, dem Kreisbaumeister, Vertretern des Bauamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Weilheim-Schongau, dem Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) und Vertretern des Historischen Vereins Schongau folgten.
Dietrich stellte die Ortsgestaltungssatzung nun im Stadtrat vor. Das Gremium sprach sich einhellig dafür aus, dass sie in Kraft tritt.
Bebauungsplan soll aufgehoben werden
Warum manche Punkte so eng gefasst seien, wollte zuvor aber noch Susanne Tischner (UWV) wissen. Ihr sei etwa aufgefallen, dass Markisen und Schirme „nur beige“ sein sollen. In vielen anderen Orten habe sich das bewährt, erklärte Dietrich. Die Farbe biete die beste Lichtabwehr bzw. Sonnenschutz. Die ein oder andere genehmigte Ausnahme aus der Vergangenheit genieße auch mit neuer Satzung Bestandschutz, so Dietrich. Für anderes, was nie genehmigt worden ist, wolle man versuchen, gemeinsame Lösungen zu finden, „um ein gutes Stadtbild zu erreichen“, sagte Sebastian Dietrich. Er betonte: „Wir werden nach Inkrafttreten der Satzung nicht gleich böse Briefe verschicken.“
Da nun die Ortsgestaltungssatzung gilt, tritt die Werbesatzung Altstadt (vom März 1999) außer Kraft. Ebenso wurde seitens des Stadtrats beschlossen, den Bebauungsplan „Schongau Mitte“ aufzuheben, der bisher für die Altstadt galt. Wie auch bei einer Aufstellung hängt an der Aufhebung eines Bebauungsplanes aber ein längeres Verfahren. So können sich beispielsweise noch Träger öffentlicher Belange äußern. Das weitere Verfahren wurde seitens des Stadtrats auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen.