Neue Regeln im Februar 2024: Das ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Geld

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Für einige Menschen steht im Februar der Renteneintritt an. Auch sonst gibt es einige für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Änderungen – etwa beim Medikamenten-Kauf.

Frankfurt – Wieviel Geld man zur Verfügung hat, hängt neben dem Gehalt vor allem davon ab, wie hoch die Ausgaben sind, etwa für Versicherungen, Miete und andere laufende Kosten. Im Februar 2024 treten einige Änderungen in Kraft, die das beeinflussen. So erhöht etwa Musik-Streamingdienst Spotify seine Gebühren. Die Änderungen im Überblick:

  • Frist für Zustimmung zu Spotifys Preiserhöhung endet
  • Renteneintritt für einige Jahrgänge
  • Preis für eingespeisten Strom aus Solaranlagen sinkt
  • Neuregelung von Zuzahlungen in Apotheken
  • Neue Regelung für Ersatzfreiheitsstrafe
  • Digital Service Act gilt ab sofort für alle digitalen Dienste

Bis Ende Februar müssen Verbrauchende der Preiserhöhung bei Spotify zustimmen

Spotify hatte bereits im Herbst 2023 eine Preiserhöhung angekündigt. Ende Februar läuft die Frist ab, bis zu der Kundinnen und Kunden der Preiserhöhung zustimmen müssen. Sollte dies nicht geschehen, wird das Konto auf die kostenlose Version von Spotify mit Werbung und eingeschränkter Nutzung zurückgesetzt.

Diese Beschäftigten können im Februar 2024 in Rente gehen

Für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht im Februar der Renteneintritt an. Alle Personen, die zwischen dem 2. Januar 1958 und dem 1. Februar 1958 geboren wurden, können die Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Wer eine Altersrente für Schwerbehinderte beantragen möchte und zwischen dem 2. Mai 1962 und dem 1. Juni 1962 geboren wurde, kann im Februar mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen.

Rentner und Enkel sitzen vor einem Laptop.
Einige Arbeitnehmer gehen im Februar in Rente. Aber auch für viele andere Verbraucher stehen in diesem Monat einige Änderungen an. (Symbolbild) © Uwe Umstätter/IMAGO

Darüber hinaus können erstmals diejenigen, die zwischen dem 2. Januar 1961 und dem 1. Februar 1961 geboren wurden, die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Bei einer Wartezeit von 35 Jahren ist dies mit einem Abschlag von 12,6 Prozent der regulären Rente möglich, während bei 45 Jahren Wartezeit die Rente ohne Abschlag bezogen werden kann.

Für viele Menschen reicht aber selbst die volle Rente nicht zum Überleben – Grünen-Chefin Ricarda Lang hat das ungewollt deutlich gemacht. Und anschließend die Debatte neu angestoßen.

Änderung bei der Vergütung von Solarstrom-Einspeisung bedeutet weniger Geld für Verbraucher

Auch für alle Besitzer einer Solaranlage bringt der Februar eine Änderung mich sich – der Vergütungssatz für das Einspeisen von Solarstrom wird verringert. Der bisherige Vergütungssatz betrug 8,2 Cent. Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, wird dieser Satz für Anlagen bis 10 kWp ab dem kommenden Monat jedoch auf 8,11 Cent reduziert. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10kWp wird alles, was über 10 kWp hinausgeht, mit 7,03 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Dagegen fällt seit kurzem eine andere Umwelt-Subvention weg; womöglich mit krassen Folgen für die E-Auto-Branche.

Zuzahlung bei Medikamenten wird vereinfacht

Eine weitere Neuerung betrifft den Kauf von Medikamenten in der Apotheke. Hier wird es Änderungen bei den Zuzahlungen geben, die durch eine gesetzliche Neuregelung vereinfacht werden sollen. Zukünftig wird sich die Zuzahlung an der Packungsgröße orientieren, sodass die Zuzahlung für zwei kleine Packungen der einer großen Packung mit der gleichen Menge an Inhalt entspricht.

Gefängnis statt Geldstrafe – Berechnung der Haftlänge für Ersatzfreiheitsstrafen ändert sich im Februar

Die Änderung bei der Ersatzfreiheitsstrafe sollte ursprünglich schon im Oktober 2023 wirksam werden. Wie Focus berichtet, verzögerte sich die Umsetzung jedoch aufgrund einer unerwartet langen IT-Umstellung. Nun ist die Umstellung abgeschlossen und die neue Regelung greift ab Februar. Sie betrifft die Umrechnung der Geldstrafe in Hafttage.

Gefängnis
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Bei der Berechnung der Hafttage gibt es im Februar 2024 eine wichtige Änderung. (Symbolbfoto) © Frank Molter/dpa/Symbolbild

Bisher galt: Ein Tagessatz entsprach einem Tag in Haft. Künftig werden jedoch zwei Tagessätze in einen Hafttag umgewandelt, wie das Bundesjustizministerium (BMJ) mitteilt. „Diese Änderung verfolgt das Ziel, die Dauer der tatsächlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren, da deren Vollzug in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen leisten kann“, so das Ministerium.

Weitere Änderung im Februar 2024: Digital Service Act soll Verbraucherrechte im Netz stärken

Der Digital Service Act, der bereits seit August 2023 für große Online-Plattformen und Suchmaschinen galt, wird im Februar auf alle digitalen Dienste ausgeweitet. Er soll das Melden illegaler Inhalte und allgemeine Nutzerbeschwerden erleichtern. Darüber hinaus bringt der DSA strenge Datenschutzregeln mit sich. Dazu gehört unter anderem, dass sensible Daten nicht mehr für Werbezwecke verwendet werden dürfen und Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, verboten ist. (sp)

Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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