Schutzstatus für Allee aufgehoben

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Baumallee am Bernöckerweg: Nach der Aufhebung des Schutzstatus durch das Landratsamt sind jetzt die Anwohner für die Pflege verantwortlich. © Thomas Plettenberg

Die Gemeinde Gmund, Eigentümer, Naturschutzverbände und auch die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) waren einer Meinung: Die Baumallee am Bernöckerweg soll ein Naturdenkmal bleiben und damit weiter unter Schutz stehen. Doch das Landratsamt Miesbach hat anders entschieden.

Aufgrund „der Seltenheit oder Eigenartigkeit eines Einzelobjekts“ wurde der Baumbestand am Bernöckerweg 1965 unter Schutz gestellt und nach Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal. „Ehemaliger Hag, bestehend aus mächtigen alten, einzigartigen Laubbäumen, teils über 100 Jahre alt, gesund und formschön“: So hieß es damals in der Begründung. Das war einmal. Von den einst 53 Bäumen sind aktuell nur noch 18 übrig. Für die Gemeinde Gmund wäre dies ausreichend gewesen, um den Schutzstatus aufrechtzuerhalten, und so verfasste sie nach einstimmigem Beschluss der Bauausschussmitglieder eine Stellungnahme und gab diese im Rahmen eines Anhörungsverfahrens an das Landratsamt weiter. Auch die Schutzgemeinschaft (SGT) war gegen das Aufhebungsverfahren, das ausgerechnet der Naturschutzbeirat des Fachbereichs Umwelt und Naturschutz am Landratsamt in die Wege geleitet hatte.

Auf Nachfrage begründet das Landratsamt schriftlich seine Entscheidung. Demnach erfülle die Reihe mit 18 Bäumen nicht mehr die Kriterien eines Naturdenkmals. „Es handelt sich um Bäume, die sich nicht mehr wesentlich von Bäumen in Baumreihen an anderen Straßen im Landkreis unterscheiden“, so eine Sprecherin des Landratsamts. Dies gelte für die Seltenheit, Eigenheit und Schönheit. Weiter heißt es in der Begründung, dass der „sukzessive Ausfall der alten, einzigartigen Bäume die Beschaffenheit des Naturdenkmals Bernöckerallee so wesentlich herabgesetzt hat, dass seine Erhaltung als Naturdenkmal nicht mehr gerechtfertigt ist“.

Baumallee am Bernöckerweg: Es gibt Angebote für Patenschaften

Wie wirkt sich die Aufhebung konkret aus? „Grundsätzlich“, so die Sprecherin, „gelten weiterhin die Vorgaben der Gestaltungssatzung der Gemeinde.“ Das heißt: Laubbäume, die für das Straßen- und Ortsbild bedeutend sind und auf unbebauten Flächen grundsätzlich bebauter Grundstücke liegen, dürfen nicht beseitigt, beschädigt oder unterbaut werden. Allerdings seien Abweichungen durch die Gemeinde möglich, „falls die Voraussetzungen dafür vorliegen“. Darüber hinaus gelte zwischen 1. März und 30. September ein Rückschnittverbot. „Die Bäume können also nicht einfach gefällt werden“, erklärt auch Bauamtsleiterin Christine Wild. „Die Gemeinde wird das für jeden einzelnen Fall prüfen.“

Für die Eigentümer, auf deren Grundstück die verbliebenen Bäume stehen, hat die Aufhebung der Denkmalverordnung eine gravierende Folge: Jeder Eigentümer eines Baumes ist grundsätzlich verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. „Er muss daher die Unterhaltskosten tragen“, so das Landratsamt. Bedenken von Eigentümern, sie könnten hinsichtlich der Unterhaltskosten und Verkehrssicherungspflicht überfordert sein, teilt das Landratsamt nicht. „Die Bäume sind entgegen anderslautender Darstellungen in gutem Zustand“, heißt es in der Begründung der Behörde, „nicht zuletzt durch die intensive fachliche Betreuung der letzten 20 Jahre und der regelmäßig durchgeführten Baumpflegemaßnahmen. Die Entwicklung“, wird betont, „geschieht ausdrücklich nicht aufgrund eines vermeintlich schlechten Zustands der Bäume.“

Im Regen werden die Eigentümer aber nicht stehen gelassen. So haben offenbar verschiedene Naturschutzverbände bereits im Rahmen der Anhörung ihre Bereitschaft erklärt, Patenschaften zu übernehmen, also Kosten für die Baumpflegemaßnahmen mitzutragen. „Wir sind gerne bereit, die entsprechenden Kontakte für solche Patenschaften an interessierte Baumeigentümer zu vermitteln“, lässt die Sprecherin wissen.

gr

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