Ist man mit einer Witwenrente automatisch krankenversichert? Ein Faktor ist entscheidend
In den meisten Fällen ist man mit einer Witwenrente auch krankenversichert. Es gibt jedoch einige Sonderfälle, dann muss man selbst aktiv werden.
München – Solange Ehepartner lange genug verheiratet waren, haben Sie beim Tod des Partners Anspruch auf Witwer- beziehungsweise Witwenrente. Dazu gehört in den meisten Fällen auch automatisch eine Krankenversicherung. Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen Empfänger einer Witwenrente nicht automatisch krankenversichert sind. Entscheidend dafür ist die sogenannte Vorversicherungszeit, die den Zeitraum von Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Beantragung der Rente umfasst.
Witwenrenten-Empfänger sind meist automatisch krankenversichert – aber es gibt Ausnahmen
Sollten Sie oder der verstorbene Partner in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums zu mindestens 90 Prozent gesetzlich oder familienversichert gewesen sein, sind Sie automatisch in der Krankenversicherung der Rentner versichert, wie die Krankenkasse DAK informiert. „Wurde noch nie eine berufliche Tätigkeit ausgeübt, beginnt der Prüfzeitraum mit dem Tag der Eheschließung“, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund gegenüber t-online.de.
In diesem Szenario wird der fällige Beitrag direkt an die Krankenkasse gezahlt, wobei die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Die Rente wird dann abzüglich des Versicherungsbeitrags auf das Konto des Empfängers überwiesen. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner jedoch vollständig selbst tragen, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Diese Optionen haben Witwenrenten-Empfänger, wenn die Vorversicherungszeit nicht reicht
Sollte keiner der Ehepartner die Vorversicherungszeit erfüllt haben, wird der Rentenempfänger darüber seitens der Krankenkasse in Kenntnis gesetzt. Es besteht dann die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.
In beiden Fällen kann bei der Rentenversicherung ein Zuschuss in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags beantragt werden. Dieser Zuschuss wird zusammen mit der Witwenrente ausgezahlt, da bei der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung die Beiträge vom Rentenempfänger selbst getragen werden müssen.
Da die private Krankenversicherung, insbesondere im Alter, oft sehr kostspielig ist, deckt der Zuschuss der Rentenversicherung hier in der Regel weniger als die Hälfte des Beitrags. Dies sollte bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unbedingt berücksichtigt werden. (sp)