Eine weitere Überraschung im Bundestag für die CSU – und keine erfreuliche. Für Andreas Scheuer und Stefan Müller wird keiner Nachrücken. Somit verliert die Partei zwei Sitze im Bundestag.
Berlin – Im Bundestag wechseln die Abgeordneten diese Legislaturperiode durch wie nie. Zuletzt verabschiedete sich Andreas Scheuer (CSU), Ex-Verkehrsminister, unerwartet aus dem Deutschen Bundestag. Insgesamt beläuft sich die Anzahl auf 29 Abgeordnete, die während der noch laufenden Legislaturperiode ausgeschieden waren. Auch die Wiederholungswahl in Berlin spielte eine Rolle, da vier Abgeordnete vor allem aufgrund der geringen Wahlbeteiligung ihren Sitz einbüßen mussten, wie die Berliner Morgenpost berichtete.
Im Mai wird nun auch Stefan Müller (CSU) sein Mandat niederlegen, um Präsident des Genossenschaftsverbands Bayerns zu werden. Somit wird er der 30. Abgeordnete, der den Bundestag in den letzten drei Jahren verlässt. Doch im Ausscheiden der zwei CSU-Politiker ist auch ein Novum versteckt. Denn: anders als bei den übrigen 28 Abgeordneten rückt für die CSU keiner nach.
Nur noch 43 statt 45 Abgeordnete – CSU stellt sich selbst ein Bein
Somit wird die CSU künftig nicht mehr 45, sondern lediglich 43 Abgeordnete stellen. Wie kommt es, dass ausgerechnet bei der CSU keiner nachrückt? 2020, unter der großen Koalition, hatten sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, eine neue Regelung für Überhangmandate einzuführen. Die ersten drei Überhangmandate sollten nicht mehr ausgeglichen werden, um die Größe des Bundestags zu minimieren. Damals profitierte vor allem die CSU von der neuen Regelung. Jetzt aber stolpert die Partei über die eigene Richtlinie.
Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, relativiert das Problem: „Es belastet uns jetzt nicht so sehr, weil das Ende der Wahlperiode naht.“ Ein Prüfverfahren soll abschließend klären, ob für die zwei ausscheidenden CSU-Politiker zwei Abgeordnete nachrutschen dürfen.
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Landeswahlleitung eindeutig: Kein Nachrücken für die CSU
Die Landeswahlleitung Bayerns hat auf Anfrage der Süddeutschen jedoch eine klare Antwort gegeben – die Chancen stehen schlecht. „Gemäß § 48 Absatz 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz in der hier maßgeblichen, bis zum 13. Juni 2023 gültigen Fassung ist ein Nachrücken ausgeschlossen, solange die Partei in dem betreffenden Land unausgeglichene Überhangmandate hat – dies ist hier der Fall“, heißt es in einem Statement. Zwei Sitze weniger für die bayerische Partei im Bundestag – durch eigen Verschulden. (SiSchr)