Ende der Einspeisevergütung ab 2025: Das bedeutet der Plan für Hausbesitzer mit Solaranlage
Ende der Einspeisevergütung ab 2025: Das bedeutet der Plan für Hausbesitzer mit Solaranlage
Die EEG-Vergütung gibt es schon seit 2000, zuletzt jedoch riss sie ein Loch in den Haushalt. Vor ihrem Aus sah die Ampel eine EEG-Reform für 2025 vor. Inwiefern betrifft das PV-Besitzer?
München – Die EEG-Einspeisevergütung ermöglicht es Besitzern von Photovoltaik-Anlagen, überschüssig erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür einen festen Preis pro Kilowattstunde zurückzuerhalten. Dabei wird die Vergütung pro Kilowattstunde für 20 Jahre zu einem festen Satz garantiert, berechnet wird sie auf Grundlage des Zeitpunkts der PV-Inbetriebnahme, dem Anlagentyp und seiner maximalen Leistung.
Über Jahre sank die bereits 2000 eingeführte Einspeisevergütung, eine Unterbrechung des Trends gab es lediglich 2023, als sie kurzfristig bis Jahresende stieg. Für 2025 war von der Ampel-Koalition eigentlich eine grundlegende Reform der Förderung angestrebt worden, in deren Rahmen auch zur Debatte stand, die Vergütung durch eine Investitionskostenförderung zu ersetzen. Experten warnten bereits im Herbst, die EEG-Reform könne der Energiewende schaden. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition könnte die geplante Reform nun kippen. Was ist der Stand, und was käme im Falle der EEG-Reform auf die Besitzer einer PV-Anlage zu?
Im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative wollte die Ampel-Koalition die EEG-Vergütung ab 2025 reformieren
Aktuell liegt der Satz der EEG-Einspeisevergütung noch bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde – und das selbst ist nur ein Bruchteil zum Wert der Anfangszeit, als die Vergütung pro Kilowattstunde noch rund 50 Cent betrug. Den vorigen Plänen der nun geschiedenen Ampel-Koalition im Rahmen der Wachstumsinitiative zufolge sollte die Einspeisevergütung ab 2025 bei negativen Strompreisen am Markt gar nicht mehr gezahlt werden. Statt des staatlich gesicherten Preises pro Kilowattstunde wollte man künftig nur noch der Bau neuer Anlagen bezuschussen. Die Vergütung des Stroms sollte somit „vollständig über den Markt geregelt“ werden, wie FDP-Vizefraktionschef Lukas Köhler der Nachrichtenagentur Reuters im Juli (5. Juli) erklärte.

Auch soll die Pflicht zur Direktvermarktung ab 2025 weiter gesenkt werden. Aktuell liegt sie bei 100 Kilowatt Leistung, in drei Jahresschritten sollte sie eigentlich bis auf 25 Kilowatt fallen. Parallel will die Bundesregierung auch die Schwelle für die Steuerbarkeit der Anlagen weiter absenken. So solle sichergestellt werden, dass die Preissignale bei den Anlagenbetreibern ankommen und so insbesondere in Zeiten negativer Preise Stromüberschüsse vermieden werden, die dann nicht vergütet werden, wie die Photovoltaik-Branchenzeitung PV-Magazine berichtete.
EEG-Einspeisevergütung belastete den Bundeshaushalt zuletzt gewaltig
Grund für die Reformpläne der Ampel-Koalition bei der EEG-Einspeisevergütung ist mitunter, dass das Konzept ein Loch in den Bundeshaushalt gerissen hat. Während die Finanzierung der Vergütung für den Staat wegen der lange niedrigen Zahl installierter Anlagen und dem Fakt, dass die Endkunden die Vergütung stemmten, kein großes Problem war, ist das seit einigen Jahren anders. Einerseits trug dazu der massive Neubau von Solaranlagen nach dem Amtsantritt der Ampel-Regierung bei, andererseits die Tatsache, dass der Bund die Kosten der Umlage seit Juli 2022 übernimmt.
Die Mittel dazu stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, in dem unter anderem die Einnahmen aus der CO₂-Steuer landen. Die Maßnahme sollte Stromkunden in Deutschland entlasten, doch natürlich sind die Mittel des Fonds begrenzt – vor allem angesichts der Lage im Bundeshaushalt. Unterdessen explodierten die Kosten der EEG-Umlage im Herbst weiter. Alleine im September zahlte der Bund insgesamt 2,6 Milliarden Euro an Vergütung aus, wie verschiedene Medien ausgehend von Angaben der Übertragungsnetzbetreiber übereinstimmend berichteten. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms beliefen sich zu jenem Zeitpunkt dagegen nur auf 145 Millionen Euro. Die Differenz bleibt an der Staatskasse hängen – und somit am Steuerzahler.
Ende der EEG-Vergütung – Bundesverband warnte Ampel-Regierung bereits im Sommer vor „Experimenten“
Während Vertreter der Energiebranche, unter ihnen auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, unlängst Handlungsfähigkeit der verbliebenen Regierungsparteien nach dem Ampel-Aus für ausstehende Maßnahmen forderten, warnte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) die Bundesregierung hinsichtlich der EEG-Reform schon im Sommer „vor Experimenten“: Als richtig stufte es der BEE ein, die Finanzierung der Erneuerbaren über das EEG zu reformieren. Zugleich aber warnte der Verband „vor einem harten Instrumentenwechsel“, zumal sich die Marktprämie über viele Jahre etabliert habe.
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„Das Experiment eines radikalen Wechsels hin zu Investitionskostenzuschüssen birgt die Gefahr der Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung, die in Zeiten ehrgeiziger Ausbauziele diese massiv gefährden können“, hieß es hierzu vom Verband. Der BEE plädierte damals erneut für die Umstellung auf eine Mengenabsicherung statt der bisherigen Zeitförderung im EEG.
Auch im 18-seitigen Grundsatzpapier, das die Kündigung des Ex-Bundesfinanzministers nach sich zog, hatte Christian Lindner (FDP) konkret gefordert „die staatlich garantierten Ausbaupfade sowie Vergütungen in den nächsten Jahren auf null“ zu senken. Ein starkes Signal dafür, dass es keine EEG-Förderung mehr brauche, sah Lindner dabei auch im Anstieg von Stunden mit negativen Großhandelspreisen auf dem Strommarkt. Nach seinem Ausscheiden müssen die verbliebenen Regierungspartner nun neu ordnen, wie es mit dem Thema weitergeht. Was aber können Hausbesitzer mit einer PV-Anlage tun, wenn die EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft oder bald ganz gestrichen werden sollte?
Das könen Hausbesitzer mit Photovoltaik-Anlage nach einem Ende der EEG-Einspeisevergütung tun
Statt der Einspeisung überschüssigen Stroms könnten Hausbesitzer mit PV-Anlagen zum Beispiel auf Eigenverbrauch umstellen, rät die Verbraucherzentrale (VZ) Bayern. „Der Reiz liegt darin, dass Besitzer weniger teuren Strom aus dem Stromnetz beziehen müssen und so einen Teil ihrer bisherigen Stromkosten einsparen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der VZ-Bayern. „Jede erzeugte Kilowattstunde, die man selbst verbraucht, kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage nur die laufenden Betriebskosten. Diese sind hauptsächlich Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung und Zählerkosten.“
Um eigens produzierten Solarstrom auf den eigenen Haushalt umzulegen, sind der VZ-Bayern zufolge elektrotechnische Arbeiten eines Fachbetriebs notwendig. So etwa wird die PV-Anlage im Zählerschrank entsprechend umgeklemmt. Im günstigsten Fall ist dies mit Kosten ab 200 Euro verbunden. Erfordert die Umstellung einen größeren Modernisierungsaufwand, kann es deutlich teurer werden. So könnten die Installationskosten mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines oft nötigen neuen Zählerschranks ebensogut auf 2000 Euro steigen.
Hinzu kommen die Kosten für den Speicher selbst. Besitzern einer PV-Anlage, die diese auch nach über 20 Jahren noch weiterbetreiben wollen, rät Goldbrauner: „Wer seine Ü20-Photovoltaik-Anlage weiterbetreiben will, sollte sich über Zuschüsse informieren, denn einige Kommunen bieten Unterstützung.“ Eine Übersicht hierzu bietet etwa der ADAC. (fh)