Zweierlei Maß? Amt muss sich zu Paddelverbot am Staffelsee erklären

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An einem Herbsttag sind zwei Wassersportler auf dem Staffelsee unterwegs (Symbolfoto). © imago stock&people

Ein Kanufahrer aus Seehausen will gerichtlich den Winterbetrieb für den gesamten Staffelsee durchsetzen. Dort hat das Landratsamt einen Teil des oberen Sees als Schutzzone erklärt und eine Ruhezeit für Oktober bis März angeordnet.

Seehausen – Zwischen Oktober und März ist im Westteil des Staffelsees Winterruhe. Baden: verboten. Mit dem Stand-up-Paddle fahren: verboten. Im Kanu durchs Wasser: verboten. Alles zum Schutz der Wasservögel, die in dieser Zeit nicht gestört werden dürfen. So hat es das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bereits vor mehreren Jahren beschlossen. Doch gegen die Verordnung gibt es Widerstand. Derzeit verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Klage gegen das Landratsamt – und diese wird sich noch eine Weile ziehen. Vor einer Entscheidung muss sich das Amt nämlich noch zu weiteren Fragen äußern.

Vor dem VGH geklagt hatte Harald G. (70), ein begeisterter Kanufahrer. Er hält die Verordnung für falsch: Für die Zugvögel aus dem Norden, die am Staffelsee Rast machen, gebe es reichlich andere Rückzugsgebiete. Zudem störten sich die Tiere nicht an Menschen – tatsächlich suchten sie gern belebte Gebiete auf.

Weitere Argumente brachte das Gericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag auf: Wieso sind Kanus, Boote und andere Wasserfahrzeuge in der Ruhezone tabu, die Motorschiffe der Staffelseeschifffahrt hingegen nicht? Die Vorsitzende Richterin forderte das Landratsamt auf, die entsprechenden Genehmigungen vorzulegen – etwa für Sonderfahrten mit gemieteten Fährschiffen, die westlich der Insel Große Birke vorbeifahren.

Außerdem stelle sich die Frage nach Jagdgenehmigungen in Seenähe. Schössen Jäger dort auf Wild, könnten Vögel ebenfalls aufgeschreckt werden. Eine Antwort hatte das Amt nicht unmittelbar parat. Darum geht der Prozess in die Verlängerung. In zwei Wochen muss eine Stellungnahme vorliegen, darauf kann wiederum Harald G. antworten. Möglich also, dass erst ein Urteil fällt, wenn die Winterruhe schon vorbei ist.

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