Der Bundesverband der Motorradfahrer klagt gegen die Sudelfeldsperre und plant eine Demonstration für Samstag, 20. September. Nun ist der Hintergrund der Klage bekannt: Es geht auch um Akteneinsicht.
Bayrischzell – Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) will juristisch gegen das Motorradfahrverbot vorgehen, das seit Ende April saisonal von 11 bis 21 Uhr auf der B307 von Tatzelwurm bis Bayrischzell gilt. Wie berichtet, unterstützt der Verband deshalb eine Klage vor dem Verwaltungsgericht München, die sich gegen das Landratsamt Rosenheim richtet. Nun wurden weitere Details zu den Hintergründen der Klage bekannt.
Gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB) erklärte Rainald Mohr, Vorstandsmitglied beim BDVM, die Anwaltskanzlei des Verbands habe bei der Rosenheimer Kreisbehörde Akteneinsicht beantragt. Diese sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich bei den geforderten Informationen nicht um Umweltinformationen handle.
Landratsamt muss Akten offenlegen
Für das Verfahren müssten die Akten nun offenlegt werden, erklärte die zuständige Kanzlei gegenüber dem OVB, die aus der Verweigerung schlussfolgert, dass wohl die Verkehrssicherheit und nicht die Lärmbelästigung für die Sperrung ausschlaggebend sei. Dagegen zu klagen, sei schwieriger. Der Verband zweifelt jedoch daran, dass mildere Maßnahmen ausreichend geprüft wurden.
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Wie berichtet, befindet sich Klage zunächst im vorbereitenden Verfahren: Der Verband reicht erst nach Akteneinsicht seine Begründung der Klage ein. Erst später entscheidet das Verwaltungsgericht über einen Verhandlungstermin.
Demo für 20. September geplant
Deutlich weiter gediehen sind derweil die Pläne für die Demonstration, bei deren Planung es zwischen Verband und Landratsamt gehakt hatte (wir berichteten). Der BDVM lädt nun für Samstag, 20. September, ein. Treffpunkt ist um 12 Uhr am Landratsamt Rosenheim an der Wittelsbacher Straße 53. Von dort geht es nach Reden um 14 Uhr in einem Motorradkorso zur Gaststätte Schnauferl Wirt auf Bayrischzeller Flur, wo die Demo endet. Die Route, die über die gesperrte Strecke führt, sei nur im geführten Motorradkorso gestattet, betont der Verband. „Wer unabhängig von der Demonstration über die gesperrte Strecke fährt, würde eine Ordnungswidrigkeit begehen und muss mit Bußgeld rechnen.“ nap