Ab 1. Juni: Asylbewerber im Landkreis Weilheim-Schongau bekommen Bezahlkarte

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Die Bezahlkarte für Asylbewerber sieht aus wie eine normale Kreditkarte. © Landratsamt Starnberg

Statt wie bisher Geld aufs Konto bekommen alle Geflüchteten ab 14 Jahren eine „Bezahlkarte“. Am Samstag fällt der Startschuss dafür im Landkreis Weilheim-Schongau.

Rund 3500 Geflüchtete leben zurzeit im Landkreis Weilheim-Schongau, sagt Helmut Hartl vom Amt für Asyl und Integration beim Landratsamt. Rund 1200 von ihnen fallen direkt in den Zuständigkeitsbereich seiner Behörde und bekommen bislang von dieser ihre Leistungen ausgezahlt.

Ab Samstag soll sich das ändern. Dann werde jeder, der älter ist als 14 Jahre, eine sogenannte Bezahlkarte erhalten, so Hartl auf Anfrage der Heimatzeitung. Dabei handelt es sich um eine MasterCard, also eine Kreditkarte. Auf diese Karte wird dann monatlich die Summe als Guthaben gebucht, auf die der oder die Geflüchtete Anspruch haben – bei einem Alleinstehenden sind das momentan 460 Euro pro Monat.

Bezahlkarte für Asylbewerber: Nur 50 Euro pro Monat dürfen in Bar abgehoben werden

Am Montag waren die Karten noch auf dem Postweg, Hartl war sich allerdings sicher, dass pünktlich zum Stichtag 1. Juni die ersten Karten an die Geflüchteten ausgegeben sein werden. „Mit dieser Karte kann man dann überall da einkaufen und bezahlen, wo MasterCards akzeptiert werden“, führte der Chef des Ausländeramtes weiter aus. Das dürften die meisten Supermärkte, aber auch alle möglichen anderen Geschäfte sein. Aber auch nicht alle. Gut möglich, dass ausgerechnet im Laden am Ort die Karte zumindest anfänglich nicht akzeptiert wird.

Einen Haken gibt es für die künftigen Bezahlkarten-Besitzer allerdings. Die Karten wurden eingeführt, um zu verhindern, dass Geflüchtete Geld in ihre Heimat überweisen, um „Fluchtanreize zu minimieren“, wie die Union immer wieder betont. Deswegen dürfen vom Guthaben auf der Bezahlkarte künftig auch nur noch 50 Euro pro Monat in Bar abgehoben werden – etwa für kleinere Einkäufe wie beim Bäcker, die mit der Karte nicht bezahlt werden können.

Sollte ein Geflüchteter doch einmal mehr Bargeld brauchen, muss er das bei Hartl und seinen Kollegen im Amt für Asyl und Integration beantragen. Die prüfen dann, ob ein triftiger Grund vorliegt und können die Ausnahme genehmigen.

Asylbewerber müssen beim Amt vorstellig werden, um Bezahlkarte zu bekommen

Um ihre Bezahlkarte samt PIN – die dem Landratsamt nicht bekannt ist – ausgehändigt zu bekommen, müssen die Asylsuchenden beim Amt vorstellig werden. Sie sollen nach und nach eingeladen werden, so Hartl. Er rechnet damit, dass bis zum 1. Juli sämtliche Geflüchteten im Landkreis, die einen Anspruch auf eine Bezahlkarte haben, diese auch erhalten sollen.

Die Einführung der Bezahlkarte ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. So gibt es eine so genannte „Whitelist“ für Überweisungen des Guthabens. Gerade hier kollidieren Theorie und Praxis. In der Theorie gibt es diese Liste, um zu verhindern, dass Teile des Guthabens ins Ausland überweisen zu können. In der Praxis müssen aber auch Handyrechnungen oder das 49-Euro-Ticket von diesem Guthaben bezahlt werden. Und dafür muss dann die Überweisung vom Amt freigegeben, also auf die „Whitelist“ gesetzt werden.

Was passiert, wenn sich ein Geflüchteter weigert, die Bezahlkarte anzunehmen oder zum vereinbarten Termin nicht erscheint? „In absehbarer Zeit werden wir die Überweisungen auf die bisher angegebenen Konten dann einstellen“, so Helmut Hartl weiter im Gespräch mit der Heimatzeitung.

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