Gemeinde Bad Heilbrunn erlässt neue Verordnung über Anleinpflicht
24 Jahre lang galt in Bad Heilbrunn eine Verordnung, nach der Hunde allgemein anzuleinen sind. Im Gemeinderat sorgten nun rechtliche Ausführungen für Verwunderung.
Bad Heilbrunn – Dass Listen- und Kampfhunde eine eigene Kategorie darstellen, war auch den Bad Heilbrunner Gemeinderäten bekannt. Nicht jedoch die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Vierbeinern. Die mussten nämlich bislang unabhängig von ihrer Größe angeleint werden. Jetzt gelten neue Regelungen ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern.
24 Jahre lang galt in Bad Heilbrunn eine Verordnung, nach der Hunde allgemein anzuleinen sind. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates sorgten die rechtlichen Ausführungen von Geschäftsleiter Hans Keller und Teresa Tiefenbrunner vom Ordnungsamt für Verwunderung. Letztere informierte darüber, dass es seither immer wieder Gerichtsurteile gab, nach denen solch eine Regelung unzulässig sei. „Erst ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern müssen Hunde angeleint werden“, erklärte Tiefenbrunner. Sie blickte in einige verblüffte Gesichter.
Die Ordnungsamt-Mitarbeiterin berief sich auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, das große Hunde „eben so definiert“. Laut Gesetz gehören zu den großen Hunden unter anderem erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge.
Hans-Wilhelm Gerbig, der bis zu diesem Punkt der Diskussion seinen Ohren kaum trauen konnte, meldete sich zu Wort: „Also, mein Hund hat eine Schulterhöhe von 48 Zentimetern.“ Er käme nicht auf die Idee, seinen Vierbeiner frei herumlaufen zu lassen und hakte extra nochmal nach, ob er es rein rechtlich dürfe. „Ja, so ist es. Also hast‘n kleinen Hund“, bestätigte Tiefenbrunner gegenüber Gerbig, der nur mit dem Kopf schüttelte.
„Verordnung über das freie Herumlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“
Anton Krinner (Grüne) war der Erste, der in einer Neufassung der sogenannten „Verordnung über das freie Herumlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“ eine Chance für Verbesserungspotenzial sah: Er habe in der Vorlage von einer Anleinpflicht auf Straßen und Wegen gelesen. Das gehe ihm nicht weit genug. Er verwies auf das Bayerische Jagdgesetz, nach dem Hunde auf öffentlichen Feld- und Waldwegen angeleint werden müssen.
Ebenso wünsche er sich, dass die Satzung beinhaltete, dass „Hunde während der Nutzzeit landwirtschaftlicher Flächen anzuleinen sind. Zwischen Ramsau und Reindlschmiede sei so viel Tourismus, klagte Krinner. „Ich kriege das ständig mit, dass die ihre Hunde nicht anleinen.“
Iradj Rahimpur (Grüne) stolperte in dem Entwurf darüber, dass „große Hunde nur im Kräuterpark, Adelheidpark und am Schönauer Weiher angeleint werden müssen“. Er vermisse die neue Ortsmitte sowie Sportplätze. Tiefenbrunner wies darauf hin, dass die Formulierung „gemeindliche Grünanlagen“ alle Freiflächen beinhalte. Bürgermeister Thomas Gründl lenkte daraufhin ein, und einigte sich mit den Gemeinderäten darauf, den „Lindenhügel“ als Arbeitstitel für die neue Ortsmitte zu ergänzen.
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Rahimpur gab jedoch auch zu bedenken, dass viele Hundebesitzer in Sorge seien, dass „jetzt wieder ein weiteres Verbot kommt“. Schließlich hätten Themen wie der Leinenzwang und die Hundesteuer bereits in den vergangenen Gemeinderatssitzungen auf der Tagesordnung gestanden.
„Die Bürger sollen kommen“, empfahl Gründl daraufhin. Weil die Verordnung über das Halten von Hunden aber nur für das bebaute Gemeindegebiet gelte, regte Keller an, Schilder aufzustellen. Die Gemeinderäte beschlossen die neue Verordnung einstimmig.
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