Sein Spitzname war „Sensenmann“: Makabare Details im Mordprozess um Zollinger Pfleger offenbart

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Eine Insulinspritze soll in Zolling zur Mordwaffe geworden sein. © IMAGO / Nomad Soul

Horrorfilme im Stationszimmer und Anspielungen auf einen fiktiven Serienmörder: Der Prozess um den Zollinger Pfleger, der wegen Mordes angeklagt ist, offenbarte am zweiten Tag makabere Details.

Zolling – „Sensenmann“ und „Freddy Krueger“ waren seine Spitznamen. Wie im Prozess um einen mutmaßlichen Mord in einem Altenheim in Zolling am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Landshut deutlich wurde, hatte der angeklagte Pfleger unter Kollegen den Ruf, dass in seiner Schicht ungewöhnlich viele Leute zu Tode kämen. „Ich habe viel im Haus gehört“, sagte ein 30-jähriger Pflegehelfer am Montag im Zeugenstand.

Gerüchten wurde offenbar nicht nachgegangen

Auf die Frage von Vorsitzendem Richter Ralph Reiter, warum in Anbetracht der besorgniserregenden Gerüchte nichts unternommen worden sei, lieferte der Zeuge die gleiche Antwort wie seine Kollegen davor und danach: Er habe nicht hinterfragt, ob da was dran sein könnte, weil es sich häufig um Personen gehandelt habe, bei denen der Tod ohnehin erwartbar gewesen sei. Zudem hätten andere Kollegen auch ihre Spitznamen gehabt. „Einen haben wir immer Teufel genannt“, so der 30-Jährige. Folgt man seinen Aussagen, wurde in der Einrichtung allgemein nicht akkurat gearbeitet: Von Verstorbenen sei alles Mögliche weggekommen, angebrochene Tabletten seien nicht zurückgegeben worden.

Wie berichtet, legt die Staatsanwaltschaft einem 36-jährigen Pfleger Mord, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen sowie Freiheitsberaubung zur Last. Im November 2023 soll der Angeklagte, der stets Nachtschicht gearbeitet hat, eine demenzkranke 90-Jährige mittels Insulins heimtückisch getötet haben. Bei einer anderen 90-Jährigen soll er es im April 2023 und im Januar 2024 versucht haben. Einer 86-jährigen Bewohnerin soll der Mann im August 2020 in einem Notfall nicht geholfen haben, sodass diese noch in der Nacht verstarb. Die angeklagte Freiheitsberaubung bezieht sich auf eine Patientin, die der Pfleger in ihrem Zimmer eingesperrt haben soll.

Nicht das Heim stieß die Ermittlungen an

Über ein Motiv kann derzeit nur spekuliert werden: Der schmale, schüchtern wirkende Angeklagte schweigt vor Gericht. Lediglich Angaben zu seiner Biografie waren zu vernehmen. Demnach war der 36-Jährige behütet aufgewachsen. Sprachschwierigkeiten und Mobbing in der Schule hätten allerdings zu „Frusterlebnissen“ geführt. Eine Autismus-Störung steht im Raum. Aufgrund einer behinderten Tante entschloss sich der Angeklagte 2016, Altenpfleger zu werden.

In Zolling, wo er 2020 die Arbeit aufnahm, war man zufrieden mit ihm – bis er 2024 wegen eines Anfangsverdachts mit einem Arbeitsverbot belegt wurde. Einem Kripobeamten zufolge waren die Ermittlungen aber nicht durch Hinweise aus dem Heim ins Laufen gekommen. Bei der Verstorbenen sei bereits durch den Notarzt ein „hoher Insulinwert bei niedrigem Blutzuckerspiegel“ festgestellt worden, wobei die Frau keine Diabetikerin gewesen sei. Eine Obduktion und die Analyse der Blutwerte hätten bestätigt, „dass was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist“.

Tür vom Patientenzimmer von innen zugesperrt

Die Verstorbene soll „eine Problem-Patientin“ gewesen sein. Bei Unruhe soll sie etwa andere Leute mit ihrem Rollator angefahren haben, hielt Reiter Zeugen aus den Akten vor. Auf die Frage, wie der Angeklagte auf anstrengende Bewohner reagiert habe, sagte er: „Wenn es auffällig wird, kann man was zur Beruhigung geben.“

Eine Kollegin gab an, den Patienten gegenüber sei der Angeklagte immer ruhig gewesen. Dass er häufiger als andere den Notarzt alarmiert habe, habe er damit begründet, dass er „lieber zwei Mal den Arzt ruft, als wenn dann was passiert“. In der Augustnacht 2020, in der der Angeklagte einer im Sterben liegenden Bewohnerin Hilfe verweigert haben soll, habe die Pflegehelferin mit einer Kollegin und dem 36-Jährigen zunächst im Stationszimmer einen Horrorfilm geschaut. Anschließend sei der Angeklagte so lange weg gewesen, dass sie nachgeschaut hätten.

Just als sie vor dem Zimmer der Patientin angekommen seien, sei die Tür von innen zugesperrt worden. Sie hätten „noch Schiss wegen dem Horrorfilm“ gehabt und daher den Angeklagten auf dem Handy angerufen. Da sei dieser aus dem Zimmer der Patientin gekommen. „Er habe uns den Anblick ersparen wollen, hat er gesagt.“ Die Situation sei ihr „komisch“ vorgekommen, so die 27-Jährige, aber zu der Zeit habe man ohnehin mit dem Ableben der Seniorin gerechnet. Am Morgen sei sie dann auch verstorben.