Mord im Zollinger Seniorenheim? Pfleger tötet 90-Jährige mit Insulinspritze

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Mit einer Insulinspritze soll ein Pfleger eine Seniorin in Zolling getötet haben. © Malin Wunderlich/dpa

Im Seniorenheim Zolling soll ein Pfleger eine Frau mit einer Insulinspritze getötet haben. Zwei weitere Seniorinnen konnte der Notarzt retten. Der 36-Jährige ist nun wegen Mordes angeklagt.

Landshut/Zolling – Mit einer Gabe von Insulin soll ein Pfleger in einem Seniorenheim in Zolling eine 90-Jährige getötet und versucht haben, zwei weitere Frauen zu töten. Diese beiden wurden von einem Notarzt gerettet. Nun muss sich der Pfleger vor dem Landgericht Landshut verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen unter anderem Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Das Motiv ist unklar. Laut Gutachter gebe es eine psychiatrische Vorgeschichte. Der Anklage nach war der Pfleger seit 2020 in der Einrichtung in Zolling beschäftigt, in der vor allem demenzkranke Menschen untergebracht sind. Die Taten sollen sich zwischen April 2023 und Januar 2024 ereignet haben.

Noch mehr Vorwürfe gegen Pfleger

Die getötete Seniorin sowie ein zweites, 90 Jahre altes Opfer waren demnach nicht an Diabetes erkrankt, das 88 Jahre alte Opfer schon. Jedoch war bei ihr die Gabe von Insulin zum Tatzeitpunkt laut Behandlungsplan nicht vorgesehen. Laut Staatsanwaltschaft wusste der Angeklagte um die Folgen der Medikamentengaben. Er habe den Seniorinnen die Mittel willentlich injiziert, um diese zu töten. Einer von ihnen habe im Krankenhaus nicht mehr geholfen werden können. Ihr soll der Mann zudem das sedierende Medikament Lorazepam verabreicht haben. Ohne die Gabe von blutzuckersteigernden Mitteln durch den Notarzt wären auch die beiden anderen Frauen gestorben, heißt es in der Anklage.

Damit nicht genug: Im August 2020 und im Februar 2023 soll der Mann eine Frau trotz massiver Beschwerden nicht behandelt haben, die wenig später starb. Eine weitere soll er eingesperrt haben. Hier lauten die Vorwürfe vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen und Freiheitsberaubung. Das Urteil könnte Mitte Oktober fallen.
dpa