Zuschläge ab 2024: Diese Rentner bekommen bis zu 7,5 Prozent mehr Geld
Einige Rentner dürfen sich freuen: Viele Erwerbsgeminderte oder deren Hinterbliebene erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente. Infos zu Höhe und Auszahlung.
Berlin – Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, bekommen Erwerbsminderungsrente. Seit Juli erhalten sie mehr Geld. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Zuschläge zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten. Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente anschließen, fallen dann höher aus.
So viel Zuschläge gibt es jetzt schon für Bezieher der Erwerbsminderungsrente
Ein Antrag müssen Empfänger der Erwerbsminderungsrente für die Zuschläge nicht stellen. Anspruchsberechtigte bekommen den Zuschlag laut DRV automatisch. Über ihren Anspruch informiert die DRV Berechtigte im Juli 2024 mittels eines Bescheids. Darin finden sich auch Informationen über die Höhe des Zuschlags sowie den Zeitraum der Zahlung. Die Auszahlung erfolge zunächst unabhängig von der Rente in einer separaten Überweisung zwischen dem 10. und 20. des Monats. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden, so die DRV.

Höhe und Auszahlung der Erwerbsminderungsrente – wer sich über Zuschläge freuen kann
Wie hoch der Zuschlag zur Rente ist, hängt davon ab, wann die Erwerbsminderungsrente begonnen hat. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten, sofern der Rentenbeginn zwischen den Jahren 2001 und 2018 lag. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Die volle Erwerbsminderungsrente betrug Ende 2023 laut DRV durchschnittlich 1012 Euro im Monat. Dazu kommen die Zuschläge.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn die bisherige Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im gleichen Umfang ausgeübt werden kann. Sie soll das Einkommen ersetzen. Mit Erreichen der jeweils aktuell geltenden Regelaltersgrenze wird die Rente wegen Erwerbsminderung automatisch durch die Altersrente ersetzt. Doch nicht jeder, der über einige Zeit krank ist, bekommt Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung und Auszahlung zuständig.
Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner erst später automatisiert
Ursprünglich sollte die vor zwei Jahren beschlossene Verbesserung in einer kompletten Summe zusammen mit der eigentlichen Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli ausgezahlt werden. Doch weil die automatisierte Zahlung verwaltungstechnisch noch nicht funktioniert, wird das Geld ab Juli zunächst als monatlicher Rentenzuschlag überwiesen – getrennt von der zugrundeliegenden Rente. Erst in einer zweiten Stufe soll der Zuschlag ab Ende 2025 als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt werden.
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Bei dem Aufschlag handelt es sich um Verbesserungen für die Bezieher von Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes, deren Rentenzahlung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hatte. Vertreterinnen und Vertreterinnen der Opposition warfen der Koalition Gesetzeschaos und teure Vorgaben an die Rentenversicherung vor: Die Auszahlung des Zuschlags nach dem neuen Gesetz kostet einmalig rund 19 Millionen Euro. In ihrem Entwurf macht die Koalition einen „erhöhten Umsetzungsaufwand“ geltend. Die automatisierte Zahlung durch die Rentenversicherung habe sich als komplexer herausgestellt als geplant. Für die Betroffenen ändere sich nichts, betonten Koalitionsredner. (bohy mit Material der dpa)