Mehr Rente im Juli: Wann der Zuschlag kommt und wer profitiert

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Ab Juli 2024 können drei Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einem monatlichen Zuschlag rechnen. Welche Voraussetzungen für den Bonus nötig sind.

München – Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Doch etwa drei Millionen Ruheständler in Deutschland können ab diesem Monat zudem mit einem weiteren ordentlichen Zuschlag auf ihre Rente rechnen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt den Rentenzuschlag?

Bei dem Aufschlag handelt es sich um Verbesserungen für die Bezieher von Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes. Ruheständler, deren Rentenzahlung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, können mit dem Bonus rechnen. Eine Ausnahme nennt die Deutsche Rentenversicherung (DRV): Wer neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung bezieht, bekommt unter Umständen keinen Zuschlag.

Rentner: Einige Ruheständler können ab Mitte Juli mit einem Rentenzuschlag rechnen.
Einige Ruheständler können ab Mitte Juli mit einem Rentenzuschlag rechnen. (Symbolbild) © Ralf Hirschberger/dpa

Rentner, die für den Zuschlag zugelassen sind, erhalten von der DRV einen gesonderten Bescheid. „Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt“, heißt es von der Rentenversicherung. Auf dem Kontoauszug werde die Zahlung als „Rentenzuschlag“ ausgewiesen.

Wie hoch ist der Rentenzuschlag?

Bei der Höhe der Auszahlung unterscheidet die DRV in zwei Kategorien. Wessen Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 lag, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wenn der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 lag, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent, teilt die Rentenversicherung mit.

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Wann kommt der Rentenzuschlag?

Im Juli 2024, jedoch nicht zu Monatsbeginn mit der regulären Rentenzahlung. Ursprünglich sollte die vor zwei Jahren beschlossene Verbesserung in einer kompletten Summe zusammen mit der eigentlichen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden - und zwar ab 1. Juli. Doch weil die automatisierte Zahlung verwaltungstechnisch noch nicht funktioniert, wird das Geld ab Juli zunächst als monatlicher Rentenzuschlag überwiesen - getrennt von der zugrundeliegenden Rente.

Der Zuschlag soll laut DRV zwischen dem 10. und 20. des Monats auf den Konten der Berechtigten eintreffen.

In einer zweiten Stufe soll der Zuschlag ab Ende 2025 als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag Ende April mit den Stimmen aller Fraktionen.

Muss der Rentenzuschlag extra beantragt werden?

Nein, heißt es von der DRV. Die Rentenversicherung prüfe automatisch, wer Anspruch auf den Zuschlag habe. Auch die darauffolgende Auszahlung erfolge automatisch. (mit Material der dpa)

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