Dietramszell will Hebesatz senken: „Künftig zählt die Fläche“

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In Dietramszell wird der Hebesatz nach der Grundsteuerreform voraussichtlich nicht erhöht. © Jens Büttner/dpa

Die Grundsteuer in Dietramszell soll künftig nach Fläche berechnet werden. Die Lage des Grundstücks und der Wert der Immobilie spielen keine Rolle mehr.

Dietramszell – Anders als viele andere Kommunen im Landkreis wird die Klostergemeinde den Hebesatz nach der Grundsteuerreform nicht erhöhen, sondern voraussichtlich sogar deutlich senken. Das gab Bürgermeister Josef Hauser in der Gemeinderatssitzung am Dienstag bekannt.

„Bisher wurde die Grundsteuer nach der Jahresrohmiete berechnet“, erklärte er. „Künftig zählt rein die Fläche.“ Die Lage des Grundstücks und der Wert der Immobilie spielen keine Rolle mehr. Deshalb steigen die Grundsteuer-Messbeträge für viele Bürgerinnen und Bürger der ländlich geprägten Gemeinde – insbesondere, wenn ihnen ältere Wohngebäude mit viel Grund gehören.

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Nach den Vorgaben der Bundesregierung soll die Grundsteuerreform aber „aufkommensneutral ausgestaltet“ werden. Die Gesamteinnahmen der Kommunen sollen sich nicht verändern. Das bedeutet, dass die Gemeinde den Hebesatz für die Grundsteuer A (agrarisch) und B (baulich) auf 235 Prozent reduzieren muss, so der Rathauschef. Bisher beträgt er für beide Grundsteuerarten 320 Prozent. Aufgrund der neuen Berechnung müssen im Jahr 2025 einige Grundstückseigner mehr bezahlen als vorher, andere weniger.

Schon 91 Prozent der Grundsteuererklärungen bearbeitet

Knapp drei Monate vor Einführung der neuen Grundsteuer seien 91,3 Prozent der für Dietramszell eingegangenen Grundsteuererklärungen bearbeitet worden, sagte Hauser: „Mit dieser Erfüllungsquote sind wir führend im Landkreis.“ 226 Fälle seien noch offen – zum Beispiel, weil falsche Aktenzeichen, falsche Eigentümer oder eine falsche Gemarkung gemeldet wurden. Der größte Teil davon „hängt noch im System“, wurde also vom Finanzamt noch nicht bearbeitet. In rund 200 Fällen gebe es einen Schätzungsvorschlag, weil die Grundstückseigner keine Erklärung abgegeben hatten.

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Darüber beschließen will der Gemeinderat in der November- oder Dezembersitzung. „Bis dahin ist der Erfüllungsgrad noch höher.“ Schon jetzt wäre er ausreichend, die Schwelle liegt bei 80 Prozent. Die neuen Steuersätze gelten dann ab Januar 2025. Von Clara Wildenrath

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