Vorsicht im Winter: Diese Verstöße können Autofahrer teuer zu stehen kommen

  1. Startseite
  2. Auto

Kommentare

Bußgelder drohen Autofahrern das ganze Jahr über. Allerdings gibt es einige Verstöße, die speziell im Winter teuer werden können.

Die Wintermonate stellen Autofahrer vor besondere Herausforderungen: zugefrorene Scheiben, rutschige Straßen und leere Batterien sind nur einige Beispiele. Bei richtig starkem Schneefall können sogar Verkehrsschilder zugeschneit sein – was die Frage aufwirft, ob die Zeichen dann noch gültig sind. Dazu kommt: In der kalten Jahreszeit drohen auch spezielle Bußgelder.

Bußgelder im Winter: Diese Verstöße können teuer werden

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Der ADAC hat eine Reihe von Verstößen zusammengestellt, die im Winter häufig zu Bußgeldern führen:

  • Motor warmlaufen lassen: Es kommt immer wieder vor, dass Autofahrer den Motor laufen lassen, wenn sie beispielsweise das Eis von den Scheiben entfernen. Dies ist jedoch verboten und kann zu einem Bußgeld von bis zu 80 Euro führen. Das Warmlaufenlassen des Motors auf dem eigenen Grundstück kann noch teurer sein: Hier greift das Landes-Immissionsschutzgesetz. Die Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland und können von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen.
  • Auto nicht ausreichend vom Schnee befreit: Wenn das Auto nicht vollständig vom Schnee befreit wurde, kann dies den nachfolgenden Verkehr gefährden. Wird man von der Polizei erwischt, droht ein Bußgeld ihn Höhe von 25 Euro.
  • Kennzeichen nicht lesbar: Schnee und Matsch können im Winter dazu führen, dass das Nummernschild nicht mehr erkennbar ist. Die möglichen Bußgelder sind jedoch mit bis zu zehn Euro relativ gering.
Ein zugeschneites Auto
Der Winter stellt Autofahrer oft vor Herausforderungen – es drohen sogar spezielle Bußgelder. (Symbolbild) © Zoonar/Imago
  • Keine Winterreifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen: In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, aber in entsprechenden Situationen sind sie erforderlich. Das bedeutet: Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
  • Nicht angepasste Geschwindigkeit: Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen – dies gilt das ganze Jahr über. Doch im Winter treten besonders häufig Situationen auf, in denen man langsamer fahren und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern sollte. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Bei den genannten Bußgeldern ist immer zu beachten: Wenn Verstöße zusätzlich zu Sach- oder Personenschäden führen, können sie sich erheblich erhöhen. Schwere Verstöße können sogar als Straftat gewertet werden. Wer zum Beispiel auf der Autobahn besonders dicht auffährt und dazu die Lichthupe betätigt, kann einer Nötigung im Straßenverkehr beschuldigt werden – und dann kann es richtig teuer werden.

Auch interessant

Kommentare