„Mir blutet das Herz“: Penzberg kippt die Landesgartenschau 2028
In Penzberg wird es im Jahr 2028 keine Landesgartenschau geben. Der Penzberger Stadtrat hat sie am Dienstagbend gekippt. Die Mehrheit war deutlich.
Penzberg - Es hatte sich in den vergangenen Monaten schon angekündigt. Angesichts der finanziellen Lage wackelten die Landesgartenschau-Pläne in Penzberg immer mehr. Monat für Monat wurde die endgültige Entscheidung hinausgeschoben, die Gartenschau durchzuführen und dafür eine eigene Landesgartenschau GmbH zu gründen. Am Dienstagabend kurz vor 20 Uhr fiel nun die Entscheidung. Der Penzberger Stadtrat stimmte mit deutlicher 19:2-Mehrheit für die Absage. Lediglich Maria Probst (CSU) und Jack Eberl (FLP) stimmten gegen die Absage.
Grund für Absage: Finanzielle Lage Penzbergs
Als Grund wurde von allen Seiten die prekäre finanzielle Lage der Stadt Penzberg genannt. Es hieß zwar, dass die aktuellen Steuer- und Gebührenerhöhung damit nichts zu tun hätten. Allerdings erklärten einige Stadträte, dass es nicht vermittelbar sei, in den Zeiten von höheren Gebühren und Steuern Geld für eine Landesgartenschau auszugeben. Wie viel das gewesen wäre? Darüber gingen am Dienstagabend die Meinungen auseinander. Während Kerstin Engel (Grüne) zehn Millionen Euro und mehr vermutete, sprach Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) davon, dass der städtische Anteil angesichts der Fördermittel bei acht, vielleicht sechs Millionen Euro gelegen wäre.
Korpan: Situation war bei Bewerbung 2021 nicht absehbar
Bürgermeister Korpan erklärte, dass die finanzielle Lage bei der Bewerbung 2021 nicht absehbar gewesen sei. Ihm zufolge gab es mehrere Versuche, die Finanzierung zu retten, zum Beispiel über Kredite, die die GmbH aufnimmt. Geprüft wurde ebenso, ob ein Grundstück als Sicherheit hätten dienen können. Beides war aber rechtlich nicht möglich. Ebenso scheiterte laut Korpan der Versuch, Investoren und Stiftungen zu akquirieren.
Mit der Absage wurde am Dienstag zugleich beschlossen, den Gesellschaftervertrag für die Landesgartenschau GmbH und den Durchführungsvertrag nicht zu unterzeichnen.