„Brauchen die 3. Startbahn definitiv nicht“: Landkreis Freising, Stadt und weitere starten Klage-Offensive
Der Landkreis Freising hat Klage gegen das ewige Baurecht für die 3. Startbahn am Flughafen München eingereicht. Und damit ist er nicht allein.
Freising – Im Kampf gegen das ewige Baurecht für die 3. Startbahn am Flughafen München hat der Landkreis Freising am Mittwoch Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Landrat Helmut Petz hat mehrere Mitstreiter.
Bund Naturschutz klagt separat
Wie das Landratsamt Freising mitteilt, klagen mit dem Landkreis gemeinsam die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf in ihrem Eigentum betroffene Privatpersonen. Das Klagebündnis hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger aus der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger mit der Prozessvertretung beauftragt. Eine eigene Klage hat der Bund Naturschutz eingereicht. Die Kläger reagieren damit auf den Bescheid des Luftamts Südbayern vom 30. September. Demzufolge gilt der eigentlich auf zehn Jahre befristete Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Flughafens auf unbestimmte Zeit fort, weil die FMG, so die Sicht des Luftamts, bereits mit Durchführung begonnen habe.
Die Kläger rügen, dass das Luftamt in dem Verfahren grundlegende rechtsstaatliche Standards missachtet hat. So besteht die Verfahrensakte des Luftamts nur aus dem Antrag der FMG und dem Bescheid des Luftamts, nicht einmal eine Eingangsbestätigung über den Antrag soll es geben. Eine Überprüfung, ob die durch die FMG mitgeteilten Tatsachen zur angeblich begonnenen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend sind, hat nicht stattgefunden, auch keine Beteiligung der durch die 3. Startbahn Betroffenen.
Die Klagebegründung wird in den kommenden Wochen erarbeitet. Darin soll auch dargelegt werden, dass es an einer ausreichenden Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses fehlt, heißt es in der Mitteilung.
Petz sieht realistische Chance, Startbahn „endlich zu beerdigen“
Landrat Helmut Petz geht es aber auch um den Inhalt: „Anders als bei den ursprünglichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011, bei dem lediglich Prognosen für die Planrechtfertigung zur gerichtlichen Überprüfung standen, wissen wir jetzt, dass wir die 3. Start- und Landebahn definitiv nicht brauchen: Statt der für das Jahr 2020 prognostizierten 535 000 Flugbewegungen waren es im Jahr vor Corona, 2019, gerade einmal 413 000, 2023 sogar nur noch 302 000“, zählte er auf.
Für die von der Startbahn ausgehenden Beeinträchtigungen gebe es schlicht keine Rechtfertigung mehr, betonte Petz. „Davor dürfen die FMG und auch die Planfeststellungsbehörde die Augen nicht verschließen, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen.“ Deshalb sehe er eine realistische Chance, die 3. Startbahn mit den angestrebten Gerichtsentscheidungen „endlich zu beerdigen. Diese Chance wollen wir nutzen!“
„Fachlich und politisch skandalös“
Auch der Bund Naturschutz hat Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die Vize-Landesbeauftragte Christine Margraf spricht mit Blick auf den Beschluss des Luftamts von einem „fachlich und politisch skandalösen Vorgang“. Sie erklärte auch, dass sie die fachliche Begründung für rechtswidrig halte. Bezugnehmend auf die Nicht-Beteiligung der Öffentlichkeit heißt es in der Mitteilung: „Der BN hat als Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstücks Einsicht in den Antrag verlangt, das aber ist vom Luftamt ignoriert worden.“
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