Ab 2025 gilt große Neuerung bei DHL und Hermes: Post-Kunden müssen bestimmte Zahl klar auf Pakete schreiben
Eine Gewichtskontrolle ist für Pakete nun Pflicht. Die Änderung betrifft sowohl private als auch gewerbliche Sendungen. Allerdings gibt es Ausnahmen.
München - Mit Beginn des Jahres 2025 ist die Novelle des Postgesetzes in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Absender ihr Paket zusätzlich mit einer Gewichtsangabe versehen müssen. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftlich versendete Pakete. Der Gewichtshinweis muss gut lesbar sein. Diese Änderung gilt für zwei Jahre, erklärt die DHL Group in einer Pressemitteilung.
Gewichtskontrolle ab 2025 für Pakete: Verbraucher müssen korrekte Angaben über das Gewicht machen
Im Klartext bedeutet das, dass Kunden von DHL oder Hermes beispielsweise künftig beim Erstellen des Versandscheins in der App oder auf der Website des Logistikunternehmens das korrekte Gewicht ihrer Sendung in den Sendungsdaten - den sogenannten PAN-Daten - angeben müssen.
Checkliste für den Versand von Sendungen ab 2025 laut DHL:
- Korrekte Gewichtsübermittlung in den PAN-Daten.
- Die richtige Kennzeichnung muss auf dem Label korrekt aufgedruckt bzw. aufgebracht sein.
- Die Pakete mit erhöhtem Gewicht müssen mit korrekten Gewichtsangaben gekennzeichnet sein.

Neue Post-Vorschrift ab 2025: Neue Gewichtsklassen bei DHL machen schwere Pakete günstiger
Wer eine Waage zu Hause hat und den Paketschein handschriftlich ausfüllt, kann die Gewichtsklasse ankreuzen und die Gewichtsklasse bei „unter 10 kg“, „über 10 kg“ oder „über 20 kg“ angeben. Diese Preise kommen auf die Verbraucher im kommenden Jahr bei DHL zu.
Meine news
Gewicht des DHL-Pakets in Kilo | Preise in Euro |
zwei | 5,49 |
fünf | 6,99 |
zehn | 10,49 |
20 | 18,99 |
31,5 | 23,99 |
Quelle: DHL; Stand Dezember 2024
Bisher musste bei DHL für Pakete zwischen zehn und 20 Kilogramm der Preis für das Paket „bis 31,5 kg“ bezahlt werden. Dieser beträgt derzeit 19,99 Euro. Mit der neuen Regelung werden Pakete „bis 20 kg“ nun etwas günstiger für die Kunden. Sie kosten ab 2025 18,99 Euro. Laut Unternehmensangaben betrifft dies etwa 80 Prozent der Pakete zwischen zehn und 31,5 Kilogramm. Die neuen Gewichtsklassen kommen den Verbrauchern demnach zugute.
Ab 2025 gilt eine neue Regelung für Pakete: Retouren sind davon nicht betroffen
Auch das Logistikunternehmen Hermes teilt mit: „Private Versender, die den Hermes PrivatPaketService nutzen, müssen beim Paketversand eine Angabe zur Gewichtskategorie ihrer Sendung machen, im Anschluss wird durch Hermes eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen.“
Retouren werden laut Unternehmensangaben von der Gewichtskennzeichnung übernommen. Auch internationale Sendungen unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht zum Gewicht. Zudem wird mit der neuen Gewichtskennzeichnung keine Preisanpassung für schwere Sendungen einhergehen. Derzeit kosten Hermes-Pakete, die an der Haustür zugestellt werden – mit bis maximal 25 kg zwischen 4,50 und 10,95 Euro – abhängig von der Größe bzw. Länge des Pakets.
Portopreise werden ab 2025 angehoben - Leichte Päckchen werden teurer
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post AG die Portopreise: Der Standardbrief und die Postkarte kosten dann 0,95 Euro. Bislang zahlen die Kunden dafür 0,85 Euro bzw. 0,70 Euro. Der Kompaktbrief erhöht sich auf 1,10 Euro (vorher 1,00 Euro). Der Großbrief klettert von 1,60 auf 1,80 Euro. Ein Päckchen S kostet statt 3,99 Euro dann 4,19 Euro und das Päckchen M 5,19 Euro. Für Pakete bis zwei Kilogramm werden 6,19 Euro fällig (bisher 5,49 Euro). Pakete bis fünf Kilogramm kosten dann 7,69 Euro anstatt wie bisher 6,99 Euro. Die Preise gelten laut DHL Group bis 31. Dezember 2026.
Quelle: Pressemeldung von dhl.de
Pakete mit einem Gewicht von maximal 31,50 Euro schlagen aktuell mit 28,95 bzw. 33,95 Euro zu Buche. Es kann sich also für Verbraucher durchaus lohnen, das Paket ab 2025 exakt auf der Waage zu Hause abzuwiegen - bzw. auch abzumessen, um sich dann für den günstigeren Zusteller entscheiden zu können.
Neue Post-Regel ab 2025: Regierung will Beschäftigte schützen
Die neue Kennzeichnung dient zusammen mit weiteren Maßnahmen dem Schutz der Mitarbeiter von Paketlieferanten. Die Bundesregierung trägt mit der Novellierung den Arbeitsbedingungen im wachsenden Online-Handel Rechnung. „Zum fairen Wettbewerb gehören auch gute Arbeitsbedingungen“, teilt die Bundesregierung zum neuen Postgesetz mit.
Bei besonders schweren Paketen ab einem Gewicht von 20 Kilogramm sollen diese Pakete nur noch von zwei Zustellern gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen bzw. ausgeliefert und zugestellt werden. Bei der Bundesnetzagentur soll sogar eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmer eingerichtet werden.
Ob die neue Regelung am Ende auch eine Verbesserung für die Kunden ist, lässt sich nicht vorhersagen. Denn immer wieder kommt es zu Beschwerden bei der Paketzustellung. Wie in diesem konkreten Fall: dabei hatte es der Paketzusteller eigentlich nur nett gemeint. Er wollte das Baby nicht aufwecken. In einem anderen Fall lief auch nicht alles nach Plan und geriet mit einem Wutzettel bei „X“ total aus dem Ruder. (sthe)